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In Senftenberg wird ab 2024 der Kurbeitrag erhoben

Ab 2024 wird jeweils im Zeitraum vom 15. März bis 31. Oktober von den Übernachtungsgästen in Senftenberg sowie in den Ortsteilen Großkoschen mit Kleinkoschen und in Niemtsch der Kurbeitrag erhoben.  

Die Grundlage für den Kurbeitrag ist die Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung eines Kurbeitrags (Kurbeitragssatzung). 

Die Stadt Senftenberg ist ein "staatlich anerkannter Erholungsort".  Das Erhebungsgebiet für den Kurbeitrag ist die Stadt Senftenberg mit ihrer Kernstadt und ihren Ortsteilen Großkoschen mit Kleinkoschen und Niemtsch.  Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung und Unterhaltung touristischer Einrichtungen und Anlagen sowie für das gesamte Stadtgebiet, inklusive der Ortsteile Großkoschen mit Kleinkoschen und Niemtsch, wird ein Kurbeitrag erhoben. Der Kurbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe und darf nur zweckgebunden, ohne die Absicht einer Gewinnerzielung, verwendet werden.

Zur Einführung des Kurbeitrages möchten Ihnen folgende Informationen an die Hand geben: