Seiteninhalt

Innenbereichssatzungen

Im Planungsrecht wird zwischen Innen- und Außenbereich unterschieden. Der Innenbereich wird durch die zusammenhängende Bebauung einzelner Ortsteile definiert. Im Außenbereich findet sich im Gegensatz dazu nur wenig und zumeist unzusammenhängende Bebauung.

Mit einer Innenbereichsatzung setzt die Gemeinde rechtsverbindlich die Grenzen des Innenbereiches fest. Die "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile" wird durch § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) geregelt. Das BauGB ermöglicht Gemeinden zudem, weitere Festsetzungen in den Innenbereichssatzungen zu treffen.
 
 
 



Innenbereichssatzungen von Ortsteilen der Stadt Senftenberg