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Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die nächste Wahl zum Europäischen Parlament gemeinsam mit den Kommunalwahlen statt.

Das EU-Parlament wird seit 1979 direkt gewählt. Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union wählt zur Entsendung in das Europäische Parlament eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten, die sich für jedes Land an der Bevölkerungszahl orientiert, kleineren Staaten aber gleichzeitig eine ausreichende politische Vertretung einräumt. Für die Wahlen zum Europäischen Parlament gibt es kein einheitliches europäisches Wahlrecht. Die Abgeordneten werden daher nach den nationalen Vorschriften gewählt.

Die Abgeordneten aus Deutschland werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Die Listen sind entweder "Listen für einzelne Länder" (Landeslisten) oder "gemeinsame Listen für alle Länder" (Bundeslisten).

Wahlrecht

Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme.

Wahlberechtigt - sind alle Deutschen und EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Wohnsitz in Deutschland,

  •  die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,

  •  die seit mindestens drei Monate in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben und

  • die nicht in Deutschland oder in anderen Mitgliedstaaten der EU vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

Wahlrecht von Deutschen im Ausland

Wahlberechtigte, die in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben, können entscheiden, ob sie im Wohnsitzmitgliedstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen. Allerdings darf jeder von seinem Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als Deutscher in seinem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will, sollte sich wegen näherer Informationen an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.

Informationen für Wahlbewerbende zur Teilnahme an der Europawahl

Informationen für Wählende