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Informationen für Auftragnehmer zur Bekanntgabe der Leitweg-ID und der Übermittlung elektronischer Rechnungen

Die Stadt Senftenberg ist bei Erfüllung öffentlicher Aufträge als öffentlicher Auftraggeber gemäß § 1 Abs. 2BbgERechV ab dem 1. April 2020 verpflichtet, den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen im Oberschwellenbereich sicherzustellen. Elektronische Rechnungen im Unterschwellenbereich müssen nach § 9 BbgERechV erst ab dem 1. Januar 2025 angenommen und verarbeitet werden.

Alle öffentlichen Auftraggeber sind mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 dazu verpflichtet, zukünftig elektronische Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Im Land Brandenburg sind die Details für die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (BbgERechV) vom 19. September 2019 geregelt.

Das neue Rechnungsformat ist für Auftragnehmer/Rechnungssteller der Stadt Senftenberg nicht verpflichtend und wird ergänzend zu den bisherigen Formaten (z. B. Papier- und PDF-Rechnung) angeboten. Auftragnehmer der Stadt Senftenberg können für ihre Rechnungsstellung daher auch weiterhin die gewohnten Rechnungsformate und Übertragungswege nutzen.

Die Nutzung des E-Rechnungsportal des Landes Brandenburg ist aktuell für die Zustellung der Rechnungsbelege an die Stadt Senftenberg nicht möglich. Eine Anbindung an die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform soll jedoch zeitnah hergestellt werden.

Die Leitweg-ID der Stadt Senftenberg lautet:
12-12992262161511-66