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Coronahilfen

Überbrückungshilfe IV

Mit der Überbrückungshilfe IV unterstützt die Bundesregierung auch weiterhin Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 (Grenze entfällt für von Schließungsanordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie direkt betroffene Unternehmen sowie Unternehmen der Pyrotechnikbranche, des Großhandels und der Reisebranche). Die Bedingungen entsprechen weitgehend denjenigen der Überbrückungshilfe III Plus.

Die Überbrückungshilfe IV kann nur über einen prüfenden Dritten beantragt werden. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.


Überbrückungshilfe III Plus

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022 (verlängert). Seit 22. Oktober 2021 können prüfende Dritte auch die Kontoverbindung ändern. Die diesbezügliche Frist wurde ebenfalls auf 31. März 2022 verlängert.


Neustarthilfe Plus

Die Neustarthilfe Plus schließt mit höheren Vorschüssen an die Neustarthilfe an und umfasst die Förderzeiträume 1. Juli bis 30. September und 1. Oktober bis 31. Dezember 2021. Die Förderbedingungen für beide Förderzeiträume sind identisch. Die Neustarthilfe Plus unterstützt weiterhin Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Antragsfrist für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022 (verlängert). Die Fristen für Änderungsanträge und Änderungen der Kontoverbindungen wurden ebenfalls bis 31. März 2022 verlängert.

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume müssen separat beantragt werden.


Weitere Informationen zu den obenstehenden Coronahilfen erhalten Sie unter: diesem Link