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Kommunalwahlen

Kommunalwahlen werden für fünf Jahre ausgetragen. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl statt.

Es werden gewählt:

  • der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
  • die Stadtverordnetenversammlungen Senftenberg
  •  der Ortsbeirat im jeweiligen Ortsteil der Stadt Senftenberg

Die Stadtverordnetenversammlung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Senftenberg.

Die Ortsbeiräte sind gewählte Vertretungen ehemalig selbstständiger Gemeinden, die in die Stadt Senftenberg eingegliedert wurden. Die Zahl der Ortsbeiräte ist durch die Hauptsatzung bestimmt. Dies sind

  • für den Ortsbeitrat Niemtsch, Peickwitz und Sedlitz (je 3 zu wählende Personen)
  • für den Ortsbeitrat Großkoschen und Hosena (je 5 zu wählende Personen)
  • für den Ortsbeitrat Brieske (9 zu wählende Personen).

Die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 28, die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder 50.

Jeder Wähler hat zur Wahl der Stadtverordnetenversammlungen und zur Wahl des Kreistages je drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden können.

Wahlrecht

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und
  • die nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Informationen für Wahlvorschlagsträger

Formularserver für die Erfassung und Übermittlung von Wahlvorschlägen

Für Wahlvorschlagsträger, die bereits an den Wahlen 2019 und 2021 teilnahmen, sind im Formularserver bereits deren Lang- und Kurzbezeichnungen hinterlegt, sodass eventuelle Schreib- bzw. Erfassungsfehler für diese Wahlvorschlagsträger ausgeschlossen werden können.

Erfassung des Wahlvorschlages durch den Wahlvorschlagsträger

Mit Hilfe des Formularservers können die Wahlvorschlagsträger elektronisch die Daten erfassen, die je nach Wahl in den Anlagen 5a bis 9a gefordert werden. Nach Abschluss der Eingaben wird ein PDF-Dokument (überschrieben mit „Wahlvorschlag“) erzeugt. Dieses muss vom Wahlvorschlagsträger ausgedruckt werden, um darauf die persönlichen und handschriftlichen Unterschriftsleistungen vorzunehmen. Zusätzlich zur weiteren erforderlichen Einreichung des unterschriebenen Wahlvorschlages im Original bei der Wahlleiterin, können die Wahlvorschlagsträger nunmehr ihren Wahlvorschlag elektronisch übermitteln.

Vorteile der Nutzung des Formularservers sind:
Logische Verknüpfung der Anlagen für die Einreichung eines Wahlvorschlages, wodurch Mehrfacheingaben (z. B. Daten der Bewerbenden) wegfallen. Für die Wahl der Vertretung (Stadtverordnetenversammlung, Ortsbeirat) werden beim Ausfüllen der Anlage 5a mittels des Formularassistenten automatisch die Anlagen 7a, 8a, ggf. 8c und die Anlage 9a erzeugt.

Hinweis:

Die Wahlvorschläge einschließlich der Anlagen (außer Anlage 9a) müssen der zuständigen Wahlleitung im Original vorliegen (§ 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG i. V. m. §§ 28 und 28a BbgKWahlG und §§ 32 und 33 BbgKWahlV). Allein die Niederschrift über die Kandidatenaufstellung (Anlage 9a) kann als Kopie eingereicht werden (§ 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV).

Die elektronische Übermittlung des Wahlvorschlages stellt keine formgerechte Einreichung des Wahlvorschlages dar. Mit Blick auf die Regelung des § 98 Absatz 3 Satz 1 BbgKWahlG genügt die elektronische Übersendung des Wahlvorschlages daher nicht, um die Einreichungsfrist zu wahren.

Formulare für Wahlvorschlagsträgern zur Kommunalwahl 2024 die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlich sind stehen in der Randbox Dokumente zum Ausdrucken zur Verfügung.


Bekanntmachungen

Berufung Wahlleiterin und Stellvertreterin für die Kommunalwahlen

Benennen von beisitzenden Mitgliedern für den Wahlausschuss

Wahlbekanntmachung gemäß § 26 BbgKWahlG