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Kommunalwahlen

Kommunalwahlen werden für fünf Jahre ausgetragen. Die nächste Wahl findet am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl statt.

Es werden gewählt:

  • der Kreistag des Landkreises Oberspreewald-Lausitz
  • die Stadtverordnetenversammlungen Senftenberg
  •  der Ortsbeirat im jeweiligen Ortsteil der Stadt Senftenberg

Die Stadtverordnetenversammlung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Senftenberg.

Die Ortsbeiräte sind gewählte Vertretungen ehemalig selbstständiger Gemeinden, die in die Stadt Senftenberg eingegliedert wurden. Die Zahl der Ortsbeiräte ist durch die Hauptsatzung bestimmt. Dies sind

  • für den Ortsbeitrat Niemtsch, Peickwitz und Sedlitz (je 3 zu wählende Personen)
  • für den Ortsbeitrat Großkoschen und Hosena (je 5 zu wählende Personen)
  • für den Ortsbeitrat Brieske (9 zu wählende Personen).

Die Zahl der zu wählenden Stadtverordneten beträgt 28, die Zahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder 50.

Jeder Wähler hat zur Wahl der Stadtverordnetenversammlungen und zur Wahl des Kreistages je drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerber auch aus unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilt werden können.

Wahlrecht

  • alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes (Deutscher) oder Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger)
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben und
  • die nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.