Vermarktung
Bis zum 30. Juni 2026 läuft die erste Ausschreibung von Baugrundstücken im Wohngebiet Buchwalder Dreieck zur Vergabe nach gesellschaftlichen Kriterien entsprechend der von der Stadtverordnetenversammlung Senftenberg beschlossenen Richtlinie. In dieser sind Bedingungen und Ablauf des Vergabeverfahrens detailliert dargestellt.
Weitere Interessierte können sich bis zum Beginn der 2. Vergaberunde für eine Interessentenliste registrieren lassen. Dazu schicken Sie eine E-Mail mit Ihrem Namen und einer Telefonnummer an steuern-liegenschaften@senftenberg.de. Wenn die Ausschreibung zur Vergabe nach dem Höchstpreisverfahren startet, werden die Interessierten per E-Mail darauf hingewiesen.
1. Vergabe nach gesellschaftlichen Kriterien -
Ausschreibung bis zum 30. Juni 2026
- Vergabe der Baugrundstücke mit den Nummern 6, 11, 23, 24, 25, 28, 38, 40, 42, 49 des Parzellierungsplanes
- Erbbaurechtsvertrag oder Kauf möglich
Festpreis von 160,00 € pro m² bzw. Erbbauzinssatz von 3,5 % pro Jahr - Vergabekriterien:
- Ortsbezug
- Anzahl der Kinder
- Bestehen einer Behinderung oder eines Pflegegrades
- Ehrenamtliches Engagement
→ Vorhandensein verbessert Chance auf Zuteilung einer Parzelle
→ Nichtvorhandensein ist kein Ausschlusskriterium
- Anträge mit den zwingend erforderlichen Formularen/Nachweisen sind bis zum
30. Juni 2026 einzureichen- Antragsformular
- Finanzierungsbestätigung einer deutschen Bank (Formular oder formlos)
- Nachweise zu den im Antrag angegebenen gesellschaftlichen Kriterien - Hinweise im Antrag, ggf. Formular für Ehrenamt
- Öffnung/Sichtung der Anträge ab dem 1. Juli 2026 und Versand von Eingangsbestätigungen per Mail bis 3. Juli 2026
- Auswertung gesellschaftlicher Kriterien und Erstellung einer Rangliste
- Aufforderung an die ersten 10 Interessierten der Rangliste zur Priorisierung der zur Vergabe stehenden Parzellen – gegebenenfalls Einbeziehung weiterer Antragstellender
- Zuteilung und Information an Interessierte inkl. Vertragsentwurf
- Entscheidung Stadtverordnetenversammlung 25. November 2026
- Abschluss Notarvertrag ab 1. Quartal 2027 (nach Parzellierung und Grundbucheintragung derselben)
2. Vergabe nach Höchstpreisverfahren
- Beginn der Ausschreibung nach der 1. Vergaberunde nach gesellschaftlichen Kriterien
- Frist zur Bewerbung mind. 6 Wochen
- Vergabe aller verbliebenen Baugrundstücke
- Mindestgebot von 190,00 € pro m² bzw. mind. Erbbauzinssatz von 3,5 % pro Jahr
- Erbbaurechtsvertrag oder Kauf möglich
- Vergabe nach höchstem Gebot
- Auswahl der bevorzugten Baugrundstücke nach Aufforderung
3. Dauerausschreibung
- Beginn der Ausschreibung nach der 2. Vergaberunde nach Höchstpreisverfahren
- Keine Frist zur Bewerbung
- Vergabe aller verbliebenen Baugrundstücke
- Festpreis in Höhe des Durchschnittswertes der 2. Vergaberunde
- Erbbaurechtsvertrag oder Kauf möglich
- Antrag für konkretes Baugrundstück
Parzellierung
Die angegebenen Grundstücksgrößen sind Planangaben. Nach der Vermessung und Grundstücksbildung können die Flächengrößen um einige Quadratmeter differieren.
Formulare/Nachweise
Antragseinreichung
- Einreichen der Anträge für die 1. Vergaberunde bis einschließlich 30. Juni 2026
- Vorbereitung der Unterlagen
- nutzen Sie die bereitgestellten Formulare
- stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind
- Einreichung online über die Cloud der Stadt Senftenberg
- keine Registrierung erforderlich
- Benennung der Dateien beginnend mit Familiennamen der Interessenten
- bevorzugtes Dateiformat: PDF
- rufen Sie den folgenden Link auf:
https://nextcloud.senftenberg.de/index.php/s/E7k5BZMWyj6NjZR - laden Sie jede Datei einzeln hoch
- hochgeladene Dateien werden angezeigt, sind aber nur sichtbar, solange die Seite im Browser nicht geschlossen wird (siehe Bild)
- nachträgliches Hochladen innerhalb der Antragsfrist möglich
- Briefversand oder persönliche Abgabe
- zu den Servicezeiten im Rathaus - Stadt Senftenberg, Markt 1, 01968 Senftenberg
- Beachten! - verschlossener Umschlag mit der Kennzeichnung "NICHT ÖFFNEN - Antrag Buchwalder Dreieck"
- Öffnung/Sichtung der Anträge ab dem 1. Juli 2026
- Versand von Eingangsbestätigungen per E-Mail bis 3. Juli 2026
Rahmenbedingungen
- Bauverpflichtung mit Baubeginn nach 3 Jahren und Baufertigstellung nach 5 Jahren ab Besitzübergang
- Wiederkaufsrecht der Stadt bei Nichteinhalten der Bauverpflichtung oder Weiterveräußerung innerhalb von 10 Jahren
- bei Weiterveräußerung innerhalb von 10 Jahren und keinem Wiederkauf durch die Stadt ist der Mehrerlös an die Stadt abzuführen
