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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen erfolgen – soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, wie beispielsweise bei Satzungen oder sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften – entsprechend dem § 13 der Hauptsatzung der Stadt Senftenberg durch Aushang in den Bekanntmachungskästen im Stadtgebiet und den Ortsteilen. 

Hiervon abweichend erfolgen ausschließlich ortsteilbezogene Bekanntmachungen nur in den Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortsteile.