Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen erfolgen – soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, wie beispielsweise bei Satzungen oder sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften – entsprechend dem § 13 der Hauptsatzung der Stadt Senftenberg durch Aushang in den Bekanntmachungskästen im Stadtgebiet und den Ortsteilen.
Hiervon abweichend erfolgen ausschließlich ortsteilbezogene Bekanntmachungen nur in den Bekanntmachungskästen der jeweiligen Ortsteile.
Aktuelle Offenlagen
Die aktuellen Veröffentlichungen der Bauleitplanung finden Sie hier.