Informationen
Das Bürgervorschlagsrecht ermöglicht es Vorschläge für den Haushalt der Stadt Senftenberg einzureichen.
- Das Bürgervorschlagsrecht richtet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Senftenberg.
- Ein Recht auf Umsetzung eines Vorschlags besteht nicht.
- Die abschließende Entscheidung über die Aufnahme in einen der kommenden Haushaltspläne trifft die Stadtverordnetenversammlung.
Beschluss
Beschluss SVV/006/25 aus Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26. Februar 2025
Richtlinie
Richtlinie zum Bürgervorschlagsrecht
Investitionen und freiwillige Leistungen
Übersicht freiwillige Leistungen
Häufig gestellte Fragen
Wie groß ist das Budget für die Umsetzung des Vorschlages?
Die Vorschläge müssen mit den zur Verfügung stehenden Mitteln im Finanzierungszeitraum (3 Jahre) der Stadt Senftenberg umsetzbar sein.
Wie lange kann ich Vorschläge einreichen?
Der Zeitraum zur Einreichung von Vorschlägen findet einmal jährlich statt und ist befristet. Beginn und Fristende zur Vorschlagseinreichung werden rechtzeitig vorab über die Homepage der Stadt Senftenberg, soziale Medien und der lokalen Presse bekanntgegeben.
Wer kann alles mitmachen?
Alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Senftenberg.
Wo reiche ich meinen Vorschlag ein?
Über das Online-Formular auf der Homepage der Stadt Senftenberg, oder per Post an:
Stadt Senftenberg
Finanzmanagement
Markt 1
01968 Senftenberg
Dabei sind zwingend Vorname und Name und Adresse des Einreichers anzugeben, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, Kurzbezeichnung des Vorschlages, Angaben zum Standort (genaue Beschreibung) und Anzahl (z. B. zwei Bänke), sowie eine nachvollziehbare Begründung. Vorschläge die nicht den festgelegten Kriterien entsprechen, werden von der weiteren Bearbeitung ausgeschlossen.
Wann wird mein Vorschlag für den Haushalt zugelassen?
Die Stadtverordnetenversammlung trifft die endgültige Entscheidung, welche Vorschläge in den Haushaltsplan der darauffolgenden Haushaltsjahre aufgenommen werden.
Wieviele Vorschläge kann ich einreichen?
Maximal zwei Vorschläge pro Einwohnerin oder Einwohner pro Vorschlagsjahr.
Wo kann ich etwas über den Bearbeitungsstand meines Vorschlages erfahren?
Auf der Website unter Vorschläge erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung.
Kann jeder Vorschlag eingereicht werden?
Grundsätzlich ja, aber die Umsetzung der Vorschläge müssen sich im Zuständigkeitsbereich der Stadt Senftenberg befinden. Bei Vorhaben an Grundstücken und Gebäuden muss die Stadt Senftenberg Eigentümerin sein.