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Fundsachen melden bzw. verlorene Sachen suchen

Eine Fundsache ist eine vom Eigentümer verlorene Sache. Fundsachen sind grundsätzlich schriftlich, mündlich oder telefonisch anzuzeigen.

Die Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Sind die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht von Eigentümern abgeholt worden, werden sie den Findern ausgehändigt oder, wenn diese auf ihr Recht des Eigentumserwerbs verzichtet haben, versteigert.

Fundtiere werden in dem durch die Stadt Senftenberg gebundenen Tierheim untergebracht.

Wenn Sie eine verlorengegangene Sache suchen, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail an das Fundbüro wenden.

Hier finden Sie aktuelle Fundtiere.

Unterlagen/Dokumente

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweis (z.B. Fahrradpass, Rechnung, Impfausweis)

Formulare

Fund-Anzeige

Steuern/Gebühren

Für die Aufbewahrung von Fundsachen beim Ordnungsamt/Fundbüro werden bei einem Wert der Fundsache bis 6 Euro Gebühren erhoben.

Rechtliche Grundlagen

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

GebOMIK - Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales

GebGBbg -  Gebührengesetz für das Land Brandenburg