Wohngeld beantragen
Für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen leistet der Gesetzgeber einen finanziellen Zuschuss zu den Wohnkosten, auch unter dem Namen Wohngeld bekannt. Hierbei dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
Mietzuschuss können beantragen:
- Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschaftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechtes
- diejenigen, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Bewohner von Wohnheimen, insbesondere Altenwohnheimen, soweit sie nicht nur vorübergehend aufgenommen sind, wenn sie den Wohnraum selbst nutzen
Lastenzuschuss können beantragen:
- Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
- Inhaber eines eigentumsähnlichen Dauerwohnrechtes
- Erbbauberechtigte von selbstgenutzten Wohnraum
Empfänger anderer Sozialleistungen insbesondere nach dem SGB II und dem SGB XII, bei deren Berechnung die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden, sind vom Wohngeld ausgeschlossen.
Die Wohngeldbehörde der Stadt Senftenberg ist für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile zuständig.
Unterlagen/Dokumente
- bei Mietwohnungen: Mietvertrag
- bei Eigenheimen: Grundbuchauszug, Grundsteuerbescheid sowie Fremdmittelbescheinigungen (Kredit)
- Einkommensnachweise
- Kinderbetreuungskosten sowie Nachweis über den Erhalt von Kindergeld und Kindergeldzuschlag
- Nachweis über erhaltenen oder zu zahlenden Unterhalt
- Bescheide von Leistungsträgern (Grundsicherungsamt, Jobcenter usw.)