Straßenumbenennung
Die Stadtverordnetenversammlung Senftenberg hat in ihrer Sitzung am 23. Juni 2021 mit Beschluss 033/21 die Umbenennung ausgewählter Straßen im Stadtgebiet Senftenberg zum 1. Oktober 2021 beschlossen.
Alle wichtigen Informationen finden Betroffene auf dieser Seite.
Allgemeine Informationen
Die Straßennamensgebung ist eine ordnungs- und kommunalrechtliche Angelegenheit.
Straßennamen:
Gemeinden haben das Recht, öffentlichen Straßen und Plätzen Namen zu geben. Dazu gehört auch, bestehende Namen zu ändern. Ein Anrecht auf einen bestimmten Straßennamen hat der Anlieger nicht. Die Entscheidung über den Straßennamen trifft die Stadtverordnetenversammlung nach der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach Vorberatung in den Ortsbeiräten und Ausschüssen. Das Vorgehen bei der Namensgebung von Straßen und Plätzen hat die Stadt Senftenberg in einer Satzung geregelt. Die Kosten der Neubeschilderung hat die Stadt Senftenberg zu tragen.
Straßennamensschilder:
Die Anbringung der neuen Straßennamensschilder erfolgt durch die Stadt Senftenberg. Für einen Übergangszeitraum von einem Jahr wird der alte Straßenname als solcher gekennzeichnet und weiter ausgewiesen. Der Grundstückseigentümer hat das Anbringen, Ändern und Entfernen von Kennzeichen und Hinweisschildern auf seinem Grundstück zu dulden.
Was ist zu tun?
Als Nachweis über die erfolgte Straßenumbenennung erhalten Sie eine neue Meldebescheinigung für Ihre persönlichen Unterlagen per Post. Bitte beachten Sie, dass die Angabe der Anschrift auch auf Ihrem Personalausweis und in den eventuell vorhandenen Fahrzeugpapieren geändert werden muss.
Eine Änderung des Reisepasses und des Führerscheines ist nicht erforderlich, da hier nur der Wohnort angegeben ist. Sollten Sie dennoch einen zusätzlichen Nachweis benötigen, können Sie eine weitere Meldebescheinigung beantragen.
Um Ihnen den Weg zur Zulassungsstelle des Landkreises Oberspreewald-Lausitz in Calau zu ersparen, bietet der Landkreis Oberspreewald-Lausitz den Betroffenen an, die Fahrzeugpapiere nebst den Antragsunterlagen im Dubinaweg 1 im Bürgerbüro abzugeben. Die Unterlagen werden dann an die Zulassungsstelle weitergeleitet.
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes zu den bekannten Servicezeiten:
Montag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
Dienstag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag |
09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:30 Uhr |
Allen betroffenen Gewerbetreibenden werden die erforderlichen Gewerbeanzeigen zur Ummeldung zur Unterschrift vorbereitet zugesandt und nach Rücksendung an das Ordnungsamt gebührenfrei bestätigt. Die gemäß Gewerbeordnung berechtigten Behörden werden auf elektronischem Wege durch die Stadt Senftenberg zu den geänderten Betriebsanschriften informiert.
Grundbucheintragungen:
Für Veränderungen an einem Flurstück ist das Katasteramt zuständig. Dieses wird durch die Stadt Senftenberg zur Straßenumbenennung unter Mitteilung des alten und des neuen Straßennamens informiert. Das Katasteramt ersucht das Grundbuchamt um Übernahme der neuen Flurstücksdaten mit den neuen Straßennamen. Der Grundstückseigentümer muss beim Grundbuchamt keinen Antrag auf Eintragung dieser Änderungen stellen. Nach Eintragung im Grundbuch erhält der Eigentümer eine Eintragungsnachricht über die Übernahme der neuen Flurstücksdaten. Es fallen keine Gebühren für den Grundstückseigentümer an.
Was erledigt die Stadt für mich?
Durch die Stadt Senftenberg wurden unter anderem folgende Institutionen, Einrichtungen und Dienstleister über die Änderung der Straßennamen informiert:
1. Agentur für Arbeit Senftenberg2. Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
3. Amtsgericht Senftenberg4. Deutsche Post AG
5. Handwerkskammer Cottbus
6. Industrie- und Handelskammer Cottbus
7. Jobcenter Oberspreewald-Lausitz
8. Landesärztekammer Brandenburg
9. Landkreis Oberspreewald-Lausitz Amt für Straßenverkehr und Ordnung
10. Landkreis Spree-Neiße Fachbereich Kataster und Vermessung
11. Leitstelle Lausitz
12. REGIO Print-Vertrieb GmbH
13. Stadtwerke Senftenberg GmbH
14. Wasserverband Lausitz
15. Polizeipräsidium Brandenburg
16. Deutsche Rentenversicherung
17. Familienkasse Cottbus
18. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
19. Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“
20. Kommunale Wohnungsgesellschaft mbH
21. TAG Wohnen & Service GmbH
22. die senftenberger –Wohnungsbaugenossenschaft Senftenberg e.G.
23. Kassenäztliche Vereinigung Brandenburg
24. Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH
25. Finanzamt Calau
26. Kraftfahrt-Bundesamt
27. Deutsche Telekom Technik GmbH
28. Registergericht Cottbus
29. DHL Paketzentrum
30. DHL Express
31. UPS Paketzentrum
32. DPD-Paketzentrum
33. Hermes Verteilzentrum
34. Amazon Logistikzentrum
35. General Logistics Systems Germany GmbH & Co. OHG
Persönliche Änderungen
Bitte beachten Sie außerdem die Ummeldung bei anderen als den genannten Versorgungsträgern und teilen Sie möglichst zeitnah die Adressänderung Ihrer Krankenkasse, Ihrer Bank, Ihren Versicherungen sowie Kita, Schule und Arbeitgeber mit.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend, da sie die individuelle Lebenssituation des Einzelnen nicht widerspiegeln kann. Letztendlich bleibt es jedem freigestellt, wann und in welchem Umfang er über seine neue Anschrift informiert.
Aufwendungen für diese Änderungen sowie für private oder geschäftliche Briefköpfe, Werbeschilder und Ähnliches sind eigenständig zu tragen.