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Fraktionen
Fraktionen sind Vereinigungen von Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung. Fraktionen wirken gemäß § 32 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf an der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Stadtverordnetenversammlung mit und bestehen aus mindestens zwei Mitgliedern.