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26.03.2020

Informationen für Unternehmen

Informationen für Beherbergungsstätten nach der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg - vom 22. März 2020 (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV). Flyer hier!

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Informationen für Verkaufsstellen des Einzelhandels nach der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg - vom 22. März 2020 (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV). Flyer hier!

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Steuerentlastungen in Senftenberg

Die Stadt Senftenberg weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote nutzen können.

Anträge auf Herabsetzung von Steuermessbeträgen für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen können ab sofort vereinfacht bei den zuständigen Finanzämtern gestellt werden. Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Der neue Antrag steht auf der Webseite des Ministeriums der Finanzen und für Europa https://mdfe.brandenburg.de zum Download bereit.

Darüber hinaus verweist die Stadt Senftenberg darauf, dass bei den von der Stadt erhobenen Steuern,

  • Gewerbesteuer,
  • Grundsteuer,
  • Hundesteuer sowie
  • Vergnügungssteuer

die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Stundung zu stellen. Die nachweislich unmittelbar von Corona betroffenen Steuerpflichtigen können ab sofort bis zum 31. Dezember 2020 Anträge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern und Abgaben stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden.

Für die vom Finanzamt erhobenen Steuern, wie die Einkommens-, Körperschafts-, Umsatz-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer, wenden sich Betroffene bitte unmittelbar an das dafür zuständige Finanzamt.

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Informationen der Stadt Senftenberg für Gaststättenbetriebe nach der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus in Brandenburg - vom 22. März 2020 (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - SARS-CoV-2-EindV). Flyer hier!

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Pressemitteilung der ILB Brandenburg

Potsdam, den 23.03.2020

Soforthilfe startet am Mittwoch

Potsdam – Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger:
„Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.
Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern."
Weitere Hinweise:
- Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,
- Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,
- Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular "Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte "De-minimis"-Beihilfen.
- Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

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Unternehmen finden wichtige Informationen zum Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg hier!

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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Anfragen zum Thema Kurzarbeit im Zusammenhang mit dem Coronavirus müssen Sie sich unbedingt an die regional zuständigen Mitarbeiter/-innen im Arbeitgeberservice OSL wenden:

Zuständig sind für Arbeitgeber in/im:
Senftenberg: Frau Walther-Kirsche – 03573/808-147 und Herr Saupe – 03573/808-104
Lauchhammer: Herr Neuendorf – 03573/808-332
Schwarzheide: Frau Würfel – 035752/808-441
Großräschen: Frau Mergl – 035752/808
Amt Ruhland: Frau Heppner – 035752/808-183
Amt Schipkau: Herr Jost – 03573/808-124
Amt Ortrand: Herr Seemann – 03573/808-458
Städte/Ämter Lübbenau, Vetschau, Calau, Altdöbern: Frau Alpisch – 03542/879921

Über diesen Link bekommen sie weietre Informationen:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen

Hier finden AG u.a. auch das Merkblatt 8a zum Kurzarbeitergeld und die Anzeige 101, die bei Ausfällen wirtschaftlicher Natur sofort zuzusenden ist.

Die vollständig ausgefüllte Anzeige muss dann vom jeweiligen AG an den Operativen Service Cottbus
Cottbus.031-OS@arbeitsagentur.de gesandt werden. Hier erfolgt dann auch die weitere Bearbeitung.
Die geplanten neue gesetzliche Regelungen zum Kurzarbeitergeld ist leider noch nicht bekannt, deshalb erfolgt die Bearbeitung der Anzeige, entsprechend der gesetzlichen Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld.
Sobald es Neuerungen gibt, werden Sie umgehend informiert!
Bei Fragen zu Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz wenden sich die AG an das:
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Abteilung Gesundheit
Telefon: 0331 8683 - 801; Telefax: 0331 8683 - 809
E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de