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Förderprogramm Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen

Fünf Millionen Euro für Zusammenhalt und solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden – Förderprogramm startet

Im Rahmen dieser Richtlinie können investive oder investitionsvorbereitende Maßnahmen zum Erhalt oder zur Stärkung des Zusammenhalts in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich der Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft gefördert werden. Die Maßnahmen können sich etwa auf die Gebiete Kultur und Bildung, Gesundheit und Sport beziehen, oder auch Projekte der Digitalisierung, gemeinschaftliche Umwelt- oder Energieprojekte umfassen. Sie sollen die zukunftsweisende Entwicklung einer Region fördern, Potenziale erschließen und dadurch die Attraktivität der Region stärken.

Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden.

Das Programmvolumen von fünf Millionen Euro verteilt sich auf die Jahre 2022 (1.725.000 Euro), 2023 (1.725.000 Euro) und 2024 (1.550.000 Euro). Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.

Seit dem 1. April  ist die Einreichung von Projektskizzen für das Förderprogramm „Zusammenhalt in kleinen Gemeinden und Ortsteilen für eine zukunftsorientierte Regionalentwicklung“ möglich. Anträge können über das ILB-Kundenportal elektronisch gestellt werden: Förderprogramm Zusammenhalt

Das Antragsfenster wird bis zum 30. April 2022 geöffnet sein.

Alle weiteren Informationen stehen auf der Internetseite der ILB.

Richtlinie Förderprogramm Zusammenhalt