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08.05.2020

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

Hier veröffentlichen wir Pressemitteilungen vom zuständigen Landkreis OSL sowie dem Klinikum Niederlausitz.

 

PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, (08.05.2020, Stand 12 Uhr)

+++ Was ist erlaubt? - Neue Eindämmungsverordnung ++++

Im Ergebnis der Videokonferenz der Bundesregierung mit den 16 Ministerpräsidenten am Mittwoch wurden aufgrund des aktuell überschaubaren Infektionsgeschehens weitere Lockerungen der bestehenden Anti-Corona-Auflagen vereinbart. Das Brandenburger Kabinett bringt auf dieser Grundlage am heutigen Freitag, 8. Mai, eine entsprechend aktualisierte Neufassung der Eindämmungsverordnung auf den Weg. Die bisherige läuft heute aus.

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gibt vor, was im Alltag erlaubt ist, und was nicht. Bürger werden gebeten, sich anhand der aktualisierten Eindämmungsverordnung über die angepassten Regelungen zu informieren. Die Verordnung stellt der Landkreis nach Veröffentlichung auf seiner Internetseite bereit.

Landrat Siegurd Heinze zu den in Aussicht gestellten Lockerungen:
Abstand und Hygiene bleiben im Alltag unsere Begleiter. Das Land stellt jedoch verschiedene Erleichterungen in Aussicht, die es uns ermöglichen, weitere Schritte in Richtung Normalität zu gehen. Besonders schätze ich, dass Restaurants, Cafés und Kneipen, unter Auflagen, bald wieder öffnen dürfen und dem folgend auch die touristische Vermietung, etwa in Hotels und Ferienwohnungen, ermöglicht werden soll. Ich freue mich mit den Anbietern, dass ihre Rufe erhört wurden und ihnen nach den langen, unsicheren Wochen nunmehr eine Option aufgezeigt wird. Der Wiedereinstieg in einen sanften Tourismus bedeutet für unsere Region mit dem Spreewald als auch dem Lausitzer Seenland viel und ist auch mir eine Herzenssache, für die wir in den letzten Wochen gegenüber der Landesregierung so auch eingetreten sind. Wichtig ist auch, dass es für die Wirtschaft und den Einzelhandel wieder in Richtung ‚Normalbetrieb‘ geht.“

Die Freude über weitere Lockerungen werde jedoch auch getrübt: „Es bleiben weitere Punkte offen und zu klären, etwa die Wiederöffnung unserer Kitas und schrittweise Öffnung der Schulen und damit die Entlastung der Eltern. In den nächsten Wochen wird das Infektionsgeschehen weiter genau beobachtet, um auch auf die noch offenen Themen reagieren zu können. Ich freue mich über jeden weiteren Schritt, den wir in OSL gehen können, appelliere jedoch auch an jeden Einzelnen, sich trotz der anstehenden Öffnungen weiterhin dringend an die Regeln zu Abstand und Hygiene zu halten.

+++ Notbetreuung +++

Mit den schrittweisen Öffnungen ist auch die Zahl der Kinder in Notfallbetreuung im Vergleich zur vergangenen Woche angestiegen: gegenüber etwa 20 Prozent in der vergangenen Woche wurde die Notfallbetreuung in OSL für rund 35 Prozent der Kinder in Anspruch genommen (2.608 von 7.405 Kindern, Stand 7. Mai 2020).

 +++ Fahrkartenverkauf wieder im Bus +++

Ab Montag, 11.05.2020, sind die vorderen Türen der Busse im Regionallinienverkehr sowie in den Stadtverkehren Senftenberg und Lübbenau wieder geöffnet.  Der Fahrscheinverkauf und die Fahrausweiskontrollen finden wieder in gewohnter Weise statt.
Um den Kaufvorgang so kurz wie nötig zu halten, sollten die Fahrgäste nach Möglichkeit den Fahrpreis passend entrichten.

Am 27. April wurde der Regionalverkehr im Landkreis OSL vom Ferienfahrplan wieder auf den Schulfahrplan umgestellt, da ab diesem Zeitpunkt der Schulbetrieb an den Schulen wieder sukzessive hochgefahren wurde.

Auch im ÖPNV besteht seit dem 27. April die Pflicht, Mund und Nase zu bedecken. In Auswertung dieser ersten Tage kann die Verkehrsgesellschaft Oberspreewald-Lausitz mbH in Abstimmung mit dem Auftragsunternehmen, der Kraftverkehrsgesellschaft Dreiländereck mbH, mitteilen, dass diese Verpflichtung – bis auf sehr wenige Ausnahmen an den ersten Tagen – durch die Fahrgäste eingehalten wird.

Busfahrer sind im Übrigen nicht verpflichtet, bei der Fahrertätigkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Es steht ihnen jedoch frei, unter der Voraussetzung, dass markante Gesichtszüge für die Ordnungs- und Kontrollbehörden noch sichtbar sind. Ebenso kontrollieren sie Fahrgäste nicht auf das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

+++ Ausschusssitzungen finden regulär statt +++

Die Ausschusssitzungen des Kreistages des Landkreises als auch die kommende Kreistagssitzung finden regulär, jedoch unter besonderer Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln, statt. Die Kreistagssitzung im Juni wird im Amphitheater in Großkoschen durchgeführt.

Die öffentlichen Teile der Sitzungen sind nach wie vor für jedermann frei zugänglich. Gäste werden jedoch gebeten, ihre Kontaktdaten in einer ausliegenden Anwesenheitsliste zu hinterlassen. Diese wird für die Dauer von vier Wochen in der Geschäftsstelle des Kreistages aufbewahrt.

Die Sitzungen mit den Tagesordnungen sind auf osl-online.de unter dem Menüpunkt Verwaltung und Kreistag zu finden.

+++ Verwaltungsstab arbeitet verkürzt+++

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen schränkt der Landkreis die Tätigkeit seines Verwaltungsstabes ein. Der Stab bleibt bestehen, arbeitet jedoch ab der kommenden Woche mit personeller Mindestbesetzung. Die bislang täglichen Lagebesprechungen erfolgen ab der kommenden Woche nur noch zwei Mal wöchentlich. Der restliche Teil der Mitarbeiter nimmt den regulären Dienstbetrieb wieder auf und hält sich auf Abruf bereit, um bei Bedarf wieder in voller Besetzung weiterarbeiten zu können.

Der Verwaltungsstab als administrativ-organisatorisches Organ wurde seitens des Landkreises aufgrund der Corona-Situation zum 17. März 2020 einberufen.

Im Stab laufen alle Informationen in Sachen Corona, die den Landkreis betreffen, zusammen. Die aktuelle Entwicklung der Fallzahlen wird überwacht, notwendige Maßnahmen auf Landes- und Landkreisebene werden auf den Weg gebracht, deren Umsetzung organisatorisch begleitet und überwacht. Gleichzeitig erfolgt die Kommunikation und Zusammenarbeit in Richtung der Kommunen.

Zudem agiert der Stab in unterstützender Funktion, indem er die von Bund und Land zur Verfügung gestellten Materialien und Schutzausrüstungen an die Einrichtungen im Landkreis nach entsprechender Bedarfsmeldungen und Priorisierung weiterreicht und selbst auch Beschaffungen tätigt.

So wurden seit dem 3. April 2020 insgesamt 30.938 Schutzmasken (OP-Masken), 6.162 Atemschutzmasken FFP2, 1.927 Liter Handdesinfektionsmittel, 387 Liter Flächendesinfektionsmittel und 7.925 Untersuchungshandschuhe an 104 Einrichtungen (Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste) und sonstige Institutionen ausgeliefert.

Das Gremium besteht aus Vertretern der Leitungsspitze, unterschiedlicher Fachbereiche der Kreisverwaltung, wie etwa dem Gesundheitsamt des Landkreises, sowie den Bereichen Feuerwehr und Rettungsdienst. Auch die Fachbereiche Schule, Jugendamt, Ordnungsangelegenheiten, ÖPNV und weitere sind regelmäßig vertreten.
Sitz des Verwaltungsstabes ist das Feuerwehr- und Katastrophenschutztechnische Zentrum des Landkreises in Großräschen. Hier sind auch die Mitarbeiter der Bürgerhotline untergebracht.

 +++ Angaben zu Corona-Fallzahlen +++

Im Landkreis OSL sind momentan vier Personen am neuartigen Coronavirus erkrankt. Die Fallzahlen in OSL befinden sich damit weiterhin gleichbleibend auf einem sehr niedrigen Niveau. Vier Personen befinden sich in amtlicher Quarantäne.


PRESSEMITTEILUNG

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, (15.04.2020, Stand 11 Uhr)

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

+++ Beileid den Angehörigen +++

Über einen Monat ist es her, dass im Landkreis OSL die erste Erkrankung mit dem neuartigen Coronavirus nachgewiesen worden ist. Seitdem wurden aus OSL in Summe 38 Personen positiv getestet. 24 der 38 Infizierten gelten zwischenzeitlich als genesen. 72 Kontaktpersonen befinden sich derzeit in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

Insbesondere bei Personen der sogenannten Risikogruppen und vor allem bei Vorerkrankungen kann die Krankheit ernste Verläufe nehmen. Aus dem Landkreis OSL sind mittlerweile zwei nachweislich erkrankte Personen verstorben. Eine von ihnen wurde im Klinikum Niederlausitz am Standort in Senftenberg behandelt und verstarb dort trotz intensiver medizinischer Bemühungen in der Nacht zum Dienstag (14.04.).

Landrat Siegurd Heinze zeigt sich bestürzt über die Nachricht aus dem Klinikum und spricht den Angehörigen sein Beileid und Mitgefühl aus: „Meine Gedanken sind bei den Familien der Verstorbenen. Für sie wird es in dieser Zeit, in der gerade nichts ist, wie es einmal war, nun noch schwerer und einsamer. Ich wünsche ihnen für die kommende Zeit viel Kraft.“

An die Bürger in OSL wendet er sich mit der Bitte, die Regeln weiterhin zu befolgen: „Wir verzeichnen mittlerweile kreisweit Fälle von COVID-19. Auch wenn sich Bund und Länder auf Lockerungen in den Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen einigen, die sowohl richtig als auch wichtig sind, so sollten wir die Krankheit weiter ernst nehmen, um deren Ausbreitung weiter zu verlangsamen. Niemand möchte, dass unsere Mitmenschen in die Situation geraten, an einem Gerät beatmet werden zu müssen. Dies zu beeinflussen, hat jeder in seiner eigenen Hand“, mahnt er zu weiterhin umsichtigem Verhalten und dem generell einzuhaltenden Mindestabstand. 

 +++ Reiserückkehrer +++

Bund und Länder verständigten sich in der vergangenen Woche auf einheitliche Quarantäneregeln für Ein- und Rückreisende. Personen, die nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt nach Deutschland ein- oder zurückreisen, müssen sich für zwei Wochen eigenständig in häusliche Quarantäne begeben. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Berufspendler.

Die „Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg“ (kurz: SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) stellt der Landkreis auf seiner Internetseite www.osl-online.de bereit.

Betroffene sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die häusliche Quarantäne hinzuweisen. Außerdem müssen sie sich dort beim Auftreten von Krankheitssymptomen ebenfalls unverzüglich melden.

 Kontakt Gesundheitsamt OSL für Reiserückkehrer:

Telefon 0176 15470549 (werktags) oder gesundheitsamt@osl-online.de (E-Mailpostfach wird am Wochenende abgerufen).

Bitte möglichst folgende Angaben bereithalten:

Name, Vorname
Geburtsdatum
Adresse
Telefonische Erreichbarkeit
Reisegebiet

Auch das Infotelefon des Landkreises OSL unter 0800 870 1100 nimmt auf Wunsch die Angaben auf und leitet sie weiter.


PRESSEMITTEILUNG

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 09.04.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(09.04.2020, Stand 15 Uhr)

 +++ Erreichbarkeit Bürgertelefon +++

 Die Infohotline des Landkreises OSL ist auch über die Feiertage hinweg erreichbar. Die Mitarbeiter beantworten in der Zeit von 9 bis 18 Uhr Anfragen unter der Telefonnummer: 0800 870 11 00.

 +++ Kontrollen zu Ostern +++

 Die Ordnungsämter der Kommunen in OSL werden auch am Wochenende und während der Osterfeiertage unterwegs sein, um die Einhaltung der Regeln der Eindämmungsverordnung zu kontrollieren.

 Bislang wurden der Bußgeldstelle der Kreisverwaltung nur wenige und vereinzelte Verstöße gemeldet, die mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden müssen. Zumeist reichte die freundliche Ansprache, um die Bürger zur Einsicht zu bewegen.

 Für die Osterfeiertage appelliert die Kreisverwaltung, die bekannten Regeln weiterhin einzuhalten.

 Antworten auf die meisten Fragen zum Thema Corona stellt das Land Brandenburg auf seiner Internetseite www.corona.brandenburg.de zur Verfügung.

 +++ Vermietung von Booten +++

 Gemäß Eindämmungsverordnung ist die Vermietung von Booten im Landkreis Oberspreewald-Lausitz untersagt. Darauf weist der Verwaltungsstab des Landkreises vor dem bevorstehenden Oster-Wochenende hin.

Auch wenn das Bootfahren o. ä. für maximal zwei Personen unterschiedlicher Hausstände unter Einhaltung der SARS-CoV-2-EindV grundlegend zulässig ist, so ist der Verleih für touristische Zwecke dennoch auf Empfehlung des Landes Brandenburg zu unterbinden.

Weitere Informationen zum Thema: Siehe Pressemitteilung „Eindämmungsverordnung gilt auch auf dem Wasser“ des Ministeriums des Innern und für Kommunales und des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg vom 8. April 2020.

 +++ Vereinfachter Zugang zum Wohngeld +++

 Um die Zahlungsfähigkeit von Mietern zu sichern, haben sich Bund und Länder auf ein schnelleres und vereinfachtes Wohngeldverfahren geeinigt. Damit sollen einkommensschwache Haushalte unterstützt werden, die einen Anspruch auf diese Leistung haben und sie in der Corona-Zeit dringend benötigen.

 Die Antragsformulare zum Wohngeld können online unter www.osl-online.de unter dem Pfad Leben und Wohnen - Soziales – Wohngeld abgerufen werden.

 Wer keinen Internetzugang hat, kann sich unter der Telefonnummer 03573 870 4176 in der Wohngeldstelle der Kreisverwaltung OSL melden. Die Mitarbeiter schicken die Antragsformulare anschließend per Post zu.

 Die Kreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Verwaltungsgebäude derzeit aufgrund der aktuellen Situation für den Bürgerverkehr geschlossen sind.

 Wohngeld hilft einkommensschwachen Haushalten bei ihren Wohnkosten, um angemessenes und familiengerechtes Wohnen wirtschaftlich zu sichern. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.

 Mit einem Klick auf den nachfolgenden Link können Bürger über den Wohngeldrechner prüfen, ob sie zur Inanspruchnahme von Wohngeld berechtigt sind: Start des Wohngeldrechners

 +++ Soforthilfe für gemeinnützige Vereine und Stiftungen +++

Gemeinnützige Vereine und Stiftungen aus dem Bereich Sport, Kinder- und Jugendarbeit und Weiterbildung können Soforthilfe bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen, wenn sie unternehmerisch tätig sind.

Vereine und Stiftungen des Privatrechts erhalten Unterstützung aus der Soforthilfe des Bundes und des Landes, wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder einen Zweckbetrieb haben und aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Das Verfahren ist unbürokratisch. Der Liquiditätsengpass muss im Antrag an die ILB versichert werden. Dass ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb vorliegt, kann durch den letzten Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid nachgewiesen werden.

 Bisher war unklar, ob Vereine und Stiftungen auch in das Programm der Soforthilfe passen, mit dem der Bund und das Land die Liquidität von kleinen Unternehmen retten wollen. In einem Schreiben an die Vereine und Stiftungen hat das Ministerium erläutert, wann die Vereine / Stiftungen einen Antrag stellen sollen und welche Unterlagen dazu nötig sind.

 Zahlreiche gemeinnützigen Sportvereine, Weiterbildungs-Vereine, den Vereinen im Bereich der Jugendarbeit sind durch die Corona Pandemie teilweise in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Nicht selten sind die wegbrechenden Einnahmen aus Veranstaltungen, Ticketverkauf etc. mit der Frage verbunden sind, ob die Existenz des Vereins oder der Stiftung in Frage steht. Die Vereine verfügen in der Regel über „gar keine Rücklagen“.

 (Quelle: PM MBJS vom 08.04.2020)

 +++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 Im Landkreis OSL sind bislang 36 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus erfasst worden. Zwei nachweislich erkrankte Personen werden im Klinikum Niederlausitz behandelt, eine davon auf der Intensivstation.

 15 Personen sind bislang genesen. In amtlicher Quarantäne befinden sich 81 Personen. Eine Person ist verstorben. (Stand 09.04., 15 Uhr).

 


PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 07.04.2020

 Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(07.04.2020, Stand 17 Uhr)

 +++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

 Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen 31 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 07.04.2020). 

13 dieser Personen sind bislang genesen. Somit sind derzeitig noch 18 Personen nachweislich erkrankt. 

Zwei Personen befinden sich in stationärer Behandlung auf der Intensivstation im Klinikum Niederlausitz. Eine Person wird beatmet. Die anderen Erkrankten stehen unter häuslicher Quarantäne. 

Zudem befinden sich 70 Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

 +++ Waldbrandgefahr: Bitte um umsichtiges Verhalten +++

 Aufgrund des trockenen Wetters und fehlender Niederschläge steigt in Brandenburgs Wäldern die Waldbrandgefahr. Gleichzeitig zieht es bei schönem Wetter derzeit vermehrt Menschen in die Natur. Auch in OSL mussten die Feuerwehren vereinzelt bereits zu Bränden ausrücken. Viele Waldbrände werden durch fahrlässiges menschliches Verhalten verursacht.

 Kreisbrandmeister Tobias Pelzer bittet vor diesem Hintergrund die Menschen in OSL zu Achtsamkeit und umsichtigem Verhalten bei Aufenthalten in und in der Nähe von Wäldern. „Jeder Waldbesucher kann durch verantwortungsbewusstes und aufmerksames Verhalten dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern“, erklärt er und verweist nachdrücklich auf das absolute Rauchverbot in und um Wälder.

 In OSL liegt die Waldbrandwarnstufe derzeit bei 3 bis 4. Im Landkreis OSL wurden die Kameraden im Jahr 2019 zu 109 Wald- und Vegetationsbränden durch die Integrierte Regionalleitstelle Lausitz alarmiert.

 +++ Vorsicht bei Verwendung der Begriffe Mundschutz/Atemschutz+++

Auch in OSL gibt es mehrere Initiativen von Freiwilligen, die selbstgenähte Masken anfertigen und ihre Ergebnisse den Einrichtungen und anderen Abnehmern zur Verfügung stellen. Vor diesem Hintergrund weißt das Innenministerium des Landes Brandenburg darauf hin, dass dabei auf die Verwendung der Begrifflichkeiten „Mundschutz“ oder „Atemschutzmaske“ verzichtet werden sollte, da selbige auf ein Medizinprodukt schließen lassen könnten. Hintergrund ist, dass dies auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte auf den Plan rufen könnte. Das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ist an strenge Auflagen gekoppelt.

 Dies ist in OSL bislang glücklicherweise noch nicht der Fall. Der Landkreis rät dennoch alle engagierten Näherinnen und Nähern, diese Hinweise zu beachten. Selbstgenähter Mundschutz sollten nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden, die ihn zu einem Medizinprodukt machen. Der Landkreis empfiehlt, in der offiziellen Sprachregelung von „Behelfsmasken“ zu sprechen und bedankt sich bei allen engagierten Näherinnen und Nähern in OSL für ihr Engagement.

 +++ Verteilung von Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln +++

 In den vergangenen Tagen gab es kleinere Lieferungen persönlicher Schutzausrüstungen seitens des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Liegen Ausrüstungsgegenstände vor, erfolgt die Verteilung an die Einrichtungen unter Regie des Verwaltungsstabes. Die Verteilung erfolgt nach Prioritätensetzung und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt. Bedient werden das Klinikum Niederlausitz, der Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und sonstige Einrichtungen. 

Die vorhandenen Kapazitäten sind jedoch nicht ausreichend, um die angezeigten Bedarfe gänzlich zu decken. Der Verwaltungsstab versucht weiterhin, die Einrichtungen in ihren Beschaffungen zu unterstützen und über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen zu generieren.

In der vergangenen Woche wurden am Donnerstag und Freitag zunächst etwa 75 Pflegeeinrichtungen in OSL mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln beliefert. In dieser Woche gibt es eine Auslieferung von Ausrüstung und Desinfektionsmitteln in begrenztem Umfang an weitere Einrichtungen.

 +++ Notbetreuung Kitas – Formular optisch angepasst +++

Das Infotelefon des Landkreises verzeichnet aktuell vermehrt Anfragen von Eltern, die „Ein-Kind-Regelung“ zur Notfallbetreuung der Kinder in den Kitas und Horten betreffend. Das Jugendamt hat daraufhin das Formular „Antrag auf Notbetreuung“ nochmals optisch überarbeitet. Diejenigen Berufsgruppen, für welche die Ein-Eltern-Regelung gilt, wurden per Pfeil eindeutig sichtbar gemacht. Das Formular wurde online ausgetauscht. Dieses ist auf der Internetseite www.osl-online.de unter dem Bereich Leben & Wohnen > „Informationen zum Coronavirus“ zu finden.

Die Not-Betreuungsquote im Bereich Krippe, Kita, Hort lag am 6. April bei 7 %, im Bereich der Tagespflege bei 9 %. Insgesamt befanden sich 503 von 7454 Kindern in Betreuung.

 Seit der vergangenen Woche gilt für die Notfallbetreuung von Kindern in den Kitas und Horten die sogenannte „Ein-Elternregelung“ für Eltern aus den Berufsgruppen im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

 +++ Ostern: Landrat appelliert an Verantwortungsbewusstsein der Bürger +++

Landrat Siegurd Heinze appelliert angesichts der bevorstehenden Osterfeiertage auch weiterhin an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen in OSL zur Einhaltung der geltenden Kontaktbeschränkungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

 „Der Landkreis bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in der schwierigen Situation zum Schutz vor dem neuartigen Coronavirus an die Kontaktbeschränkungen halten und die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen auf ein Minimum beschränken. Die Kontaktbeschränkungen wurden seitens des Landes zunächst bis zum 19. April verlängert - somit auch über die Osterfeiertage. Auch wenn es schmerzhaft ist, rufe ich Sie zu Besonnenheit und Rücksicht auf. Verzichten Sie auf Ausflüge und Reisen, beschränken Sie Ihre Feierlichkeiten zu Ostern auf Ihre im Haushalt lebenden Menschen, halten Sie wo immer möglich einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen ein. Auch wenn dieses Ostern ungewohnt sein wird, so muss es nicht unangenehm werden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familienangehörigen ein wunderschönes Osterfest, bei bestem Wetter, guter Erholung, Entspannung und der Zeit für sich, um Kraft zu tanken.“


01.04.2020 PRESSEMITTEILUNG

Klinikum Niederlausitz plant bis zu 40 Beatmungsplätze

Senftenberg. Mit viel Engagement haben die Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH Abläufe und Kapazitäten der Krankenhäuser in Senftenberg und Lauchhammer innerhalb kürzester Zeit auf die zu erwartenden Covid-19-Patienten ausgerichtet. Das Klinikum Niederlausitz steht für die Versorgung im Landkreis parat.

„Die Coronavirus-Pandemie ändert unseren Fokus: Wir müssen vom Sanierungsmodus in den Krisenmodus umschalten. Unsere zurzeit wichtigsten Handlungsfelder sind die Schaffung von mehr Beatmungsplätzen und eine an den Anforderungen orientierte personelle Ausstattung der Notaufnahmen und der Intensivstation. Alle im Haus ziehen dafür an einem Strang: Wir konnten innerhalb weniger Tage unsere Beatmungsplätze von sechs auf 13 ausbauen, weitere sind geplant“, gewährt Tobias Vaasen, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, einen Einblick in die Prozesse, die nun das Klinik-Geschehen bestimmen.

Ziel: 40 Beatmungsplätze in Senftenberg

Durch die aktuelle Schwerpunksetzung auf die Akut- und Notfallversorgung wurden Betten- und Personalkapazitäten geschaffen, um Covid-Patienten stationär und auch intensivmedizinisch nach allen Regeln der ärztlichen Kunst versorgen zu können. „Unser mit dem Landkreis verabredetes Ziel ist es, zeitnah insgesamt 40 Beatmungsplätze zu schaffen. Wir sind im Moment mit Hochdruck dabei, Personal von anderen Abteilungen an Beatmungsplätzen einzuweisen und die notwendige Technik zu beschaffen. Mit Umzügen von Fachbereichen schaffen wir eine Infrastruktur, die zu jeder Lage für unsere Mitarbeiter und Patienten maximale Sicherheit gewährleisten soll“, beschreibt Prof. Dr. Christian Wallwiener, Geschäftsführer der Klinikum Niederlausitz GmbH, die aktuelle Situation. So wurde die Station 27 komplett auf die Versorgung von Corona-Patienten umgestellt. Das Gefäßzentrum Niederlausitz ist kurzerhand vorrübergehend vom Standort Senftenberg an den Standort Lauchhammer gezogen, die Klinik für Unfallchirurgie und Orthopädie, Hand und Plastische Chirurgie ist mit der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie und Neurotraumatologie zusammengezogen. Damit stehen auch die Stationen 25 und 28 für eine Nutzung in der aktuellen Situation bereit.

Viele helfende Hände im Klinikum

Doch es sind nicht nur die großen, sondern auch viele kleine Maßnahmen, die in ihrer Gesamtheit das eine Ziel verfolgen: Die Infektionszahlen verringern und infizierte Patienten mit schweren Verläufen optimal versorgen. So werden Gesichtsschutzvisiere, die auf dem Markt aktuell Mangelware sind, nun von Ergotherapeuten des Zentrums für Psychosoziale Gesundheit und der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin aus Laminierfolie und Plexiglas hergestellt. Für Angehörige, die ihre Verwandten aktuell aufgrund des verhängten Besucherstopps nicht im Klinikum Niederlausitz besuchen können, hat der Angehörigenbetreuungsdienst von Montag bis Freitag zwischen 7:30 und 11:30 Uhr unter der Telefonnummer (03573) 75 3899 eine Hotline geschaltet. Dass jetzt jede helfende Hand zählt, wissen auch Medizinstudierende der Medizinischen Hochschule Brandburg (MHB), die im Klinikum ihre Praxisphasen absolvieren. Sie unterstützen ebenso wie Lehrer der CampusSchule, die sonst Gesundheitsberufe am FamilienCampus LAUSITZ unterrichten, vor Ort im Klinikum. Wöchentlich stattfindende Lagebesprechungen, standortübergreifende Videokonferenzen und ein interner Corona-Ticker, der nahezu täglich aktualisiert wird, gewährleisten einen permanenten Informationsfluss im Haus. Das Tragen von Schutzmasken in allen Bereichen des Klinikums ist nun Pflicht.

„Die aufgrund der Corona-Pandemie notwendigen und zum Teil gravierenden Veränderungen bei uns im Klinikum setzen unsere Mitarbeiter nahezu geräuschlos um: Dienstpläne werden neu erarbeitet, die Einsatzgebiete verändern sich, wir stehen angesichts der aktuellen Materialknappheit vor bislang ungekannten Herausforderungen und bewältigen sie gemeinsam - Anerkennung und Respekt hierfür an alle Beteiligten“, zeigt sich Prof. Wallwiener beeindruckt von der Tatkraft der Klinikums-Mitarbeiter.

Akut- und Notfallversorgung gesichert

„Notfälle beschränken sich natürlich nicht auf Corona-Patienten: Die Versorgung von Schlaganfall-, Herzinfarkt- oder zum Beispiel Traumapatienten sowie die Behandlung akuter Erkrankungen ist an beiden Standorten nach wie vor sichergestellt“, unterstreicht Tobias Vaasen.

Die Notaufnahme am Standort Lauchhammer versorgt wie gewohnt akute Verletzungen, unklare Bauchschmerzen, urologische, gynäkologische Patienten und Kinder. Für Notfälle mit zusätzlichem Verdacht oder Bestätigung einer Corona-Infektion ist die Notaufnahme in Senftenberg zuständig. Damit soll der Klinikstandort Lauchhammer von Covid-19-Patienten weitestgehend freigehalten werden.

Ambulante Tests auf das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 werden nach vorheriger Anmeldung über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt in einer zu diesem Zweck eingerichteten Außenstelle des Klinikums Niederlausitz in der der Calauer Str. 3 in Senftenberg durchgeführt. Damit soll verhindert werden, dass die Notaufnahme durch ein vermehrtes Aufkommen von Patienten, die Sorge haben, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, übermäßig belastet wird.


Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz
(31.03.2020, Stand 14 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen bislang 18 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 31.03.2020).

Drei Personen sind bislang genesen und somit derzeitig noch 15 Personen erkrankt.

Eine Person befindet sich seit Samstag in stationärer Behandlung im Klinikum Niederlausitz und wird dort intensivpflichtig behandelt und beatmet.

Die anderen Erkrankten (14) stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich knapp 100 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne.

+++ Notfallbetreuung: „Ein-Elternregelung“ für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegegebereich +++

Der Landkreis OSL hat das Formular zur Notfallbetreuung in den Kitas und Horten, das Eltern ausfüllen und in den Einrichtungen vorzeigen müssen, überarbeitet. Dieses ist auf der Internetseite des Landkreises und der Stadt Senftenberg zu finden.

Hintergrund:

Bislang durften in Brandenburg nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich war das ein Problem, wenn das andere Elternteil nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet.Hierzu erging nunmehr eine Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS) an die Landkreise und kreisfreien Städte.

Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist. Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Weiterhin wurden die Berufsgruppen für einen Anspruch auf Notbetreuung erweitert: Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen auch Reinigungsfirmen (soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind) und Veterinärmediziner. 

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

Die Betreuungsquote in der Notbetreuung lag am 30.03.2020 bei 6,5 %.

+++ Kfz Zulassung kontaktfrei möglich +++

Neben der Möglichkeit, Zulassungsvorgänge auf postalischem Weg zu erledigen, besteht ab sofort die Möglichkeit, im Eingangsbereich des Kreishauses Calau (Joachim-Gottschalk-Straße 36) Zulassungsvorgänge in einen eigens dafür bereitgestellten Briefkasten einzuwerfen.

Hinweis für Zulassungsdienste und Autohäuser:

Für Zulassungsdienste und Autohäuser besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Abstimmung eine kontaktfreie Abholung der Vorgänge zu realisieren.

Weitergehende Auskünfte werden unter den Telefonnummern 03541 / 870 3236 oder 03541 / 870 3201 erteilt und sind auf der Internetseite www.osl-online.de unter der Rubrik Leben & Wohnen > Kfz-Zulassung eingestellt.


 Pressemitteilung (Stand 30. März 2020)

Anbei die 2. Änderung vom 30. März 2020 zur Allgemeinverfügung vom 16. März 2020, sowie der entsprechend angepasst Antrag auf Notbetreuung!

Neu festgelegt wird mit der Zweiten Änderung ein Anspruch auf Notbetreuung, wenn ein Personensorgeberechtigter in einem systemrelevanten Beruf arbeitet und keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist, die benannte „Ein-Elternregelung",

für folgende Bereiche:

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • der stationären, teilstationären und ambulanten Erziehungshilfen,
  • in Internaten gemäß § 45 SGB VIII,
  • der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters

 Weiterhin sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Personensorgeberechtigten in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, in die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert.

Die Notwendigkeit der Betreuung ist in diesem Fall durch das zuständige Jugendamt zu bestätigen.

 Überdies wird mit dieser Änderung die Aufzählung zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur um die Arbeitsgebiete BASF (infrastruktur- und produktionsnotwendige Betriebsteile) sowie Reinigungsfirmen (soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind) ergänzt.  


PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 27.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(27.03.2020, Stand 14 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

Im Landkreis OSL wurden in den zurückliegenden Tagen und Wochen bislang 14 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 27.03.2020). Von diesen bisher 14 positiv getesteten Personen ist zwischenzeitlich eine Person nachweislich genesen, jedoch wurde eine weitere Person positiv getestet, sodass die Zahl der positiv getesteten Personen in Summe weiterhin bei 13 liegt.

Alle Erkrankten stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich etwa 240 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.

+++ Verfahrensweise zur Testung +++

Vermehrt erreichen das Bürgertelefon in den letzten Tagen Anfragen, wann und wo sich Bürgerinnen und Bürger testen lassen können.

Hierzu gibt das Robert-Koch-Institut klare Regelungen zur Verdachtsabklärung vor (siehe www.rki.de). Getestet wird nur in begründeten Verdachtsfällen. Dies umfasst Personen mit Symptomen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten. Der Aufenthalt in einem Risikogebiet spielt dabei keine Rolle mehr. Getestet wird auch, wer Symptome aufweist und bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege). Auch wenn beim Auftreten von Symptomen Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.), wird ggf. ein Test durchgeführt.

Generell gilt: Die erste Maßnahme sollte immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser entscheidet, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und eine Abklärung erforderlich ist. Nach erfolgter Information durch den Hausarzt an das Gesundheitsamt nimmt das Gesundheitsamt im nächsten Schritt telefonisch Kontakt zum Patienten auf, um einen Termin zum Test zu vereinbaren. Patienten werden gebeten, dies abzuwarten und nicht eigenständig im Gesundheitsamt anzurufen.

Erforderliche Tests werden in OSL an zwei Abstrichstellen vermittelt, die sich im Norden und Süden des Landkreises befinden. Auch manche Hausarztpraxen testen im begründeten Verdachtsfall.

Das Testergebnis liegt in der Regel nach etwa fünf Tagen vor. Die getestete Person wird entsprechend kontaktiert und über das Ergebnis informiert.

Schon bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden und eine gute Händehygiene einhalten.

+++ Bereitstellung von Schutzmaterialien und Schutzausrüstung +++

Der Landkreis OSL unternimmt weiterhin alle Anstrengungen, über Liefermöglichkeiten bei Bund, Land und weiteren Anbietern Ausstattungsgegenstände für persönliche Schutzausrüstungen zu beschaffen.

Derzeitig sind Lieferungen über Bund und Land avisiert, aber noch nicht bestätigt. Sobald Ausrüstungsgegenstände vorliegen, erfolgt die Verteilung unter Regie des Verwaltungsstabes. Bislang liegen dem Verwaltungsstab des Landkreises keine neuen Erkenntnisse zu den ausstehenden Lieferungen von u. a. persönlicher Schutzausrüstung vor.

Zwischenzeitlich gibt es auch in OSL verschiedene Initiativen, die darauf abzielen, Atemschutzmasken in Handarbeit selbst herzustellen. Auch die Kostümabteilung der neuen Bühne in Senftenberg bringt sich entsprechend ein und näht Masken für den Schutz von Pflegepersonal.

+++ Aussetzung Beitragspflicht Kita-Gebühren +++

Das Land fördert die Beitragsfreiheit ab dem 1. April 2020 für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen. Es soll ein einfaches Antragsverfahren für die Kitaträger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Die Kitaträger und Horteinrichtungen werden die weiteren Formalitäten direkt mit den Eltern regeln.

 +++ KfZ Zulassung ab Montag ausschließlich postalisch möglich +++

Um größtmöglichen Kundenkontakt in der Zulassungsstelle zu vermeiden, werden ab Montag, den 30. März 2020, Zulassungsvorgänge nur noch postalisch abgewickelt.

Jeder Bürger hat nunmehr die Möglichkeit, seine Unterlagen an folgende Postanschrift zu senden:

Landkreis Oberspreewald-Lausitz

Amt für Straßenverkehr und Ordnung

SG Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Postfach 100064

01956 Senftenberg

Die Vorgänge werden dann bearbeitet und nach Erledigung mit einem entsprechenden Gebührenbescheid an den Antragsteller versandt.

Welche Unterlagen zur Bearbeitung benötigt werden, sind auf dem Internetauftritt des Landkreises unter dem Link Rubrik Leben und Wohnen à „Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde“ veröffentlicht.

Weiterhin stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zulassungsbehörde telefonisch unter den Rufnummern 03573 870 3236 oder -3201 für Fragen zur Verfügung.

Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.

 +++ keine Anglerprüfungen bis auf weiteres +++

Die Kreisverwaltung OSL teilt mit, dass aufgrund der derzeitigen Situation bis auf Weiteres keine Anglerprüfungen stattfinden. Ersatztermine werden bekannt gegeben.

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27.03.2020 PRESSEMITTEILUNG Klinikum Niederlausitz GmbH

Corona-Infektionen – das Klinikum Niederlausitz ist vorbereitet

Senftenberg. Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 schreitet in Deutschland voran – das Klinikum Niederlausitz bereitet sich auf die Behandlung von Patienten mit dem Virus vor. Die Errichtung eines Einlasspunktes sowie Regelungen für Schwangere und Kinder sichert weiterhin die Versorgung.

Das Klinikum Niederlausitz ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um gut auf eine mögliche Corona-Welle vorbereitet zu sein. Der Fokus liegt an den Standorten Senftenberg und Lauchammer aktuell auf der Akut- und Notfallversorgung, um Betten- und Personalkapazitäten zu schaffen. In Senftenberg wurden die Beatmungsplätze ausgeweitet, die Notaufnahme ist entsprechend ausgerüstet. Ein zentraler Sichtungs- und Einlasspunkt in Form eines Zeltes ist neben dem Besucherparkplatz in der Erxlebenstraße in Senftenberg eingerichtet. Der Einlass in das Krankenhausgebäude ist seit dem 26. März nur noch zentral über diesen Sichtungspunkt möglich. Infektiöse Patienten können somit schon vor Betreten des Klinikgebäudes identifiziert und von anderen Notfällen getrennt werden. So ist eine adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung zu jeder Zeit gesichert.

Gesonderte Regelungen für Schwangere und Kinder in Lauchhammer

Die Notaufnahme am Standort Lauchhammer versorgt wie gewohnt akute Verletzungen, unklare Bauchschmerzen, urologische, gynäkologische Patienten und Kinder. Jegliche Notfälle mit zusätzlichem Verdacht auf eine Corona-Infektion, einem Nachweis des Coronavirus oder der Erkrankung müssen jedoch direkt in die Notaufnahme nach Senftenberg zum zentralen Sichtungspunkt gebracht werden. Hintergrund ist, dass der Klinikstandort Lauchhammer von Patienten mit einer Erkrankung an Corona (Covid-19) oder einem Verdacht darauf weitestgehend freigehalten werden soll.

Als einzige Ausnahmen gelten dabei Schwangere und Kinder. Hierfür sind durch das Klinikum Niederlausitz für den Standort Lauchhammer Sonderregelungen entwickelt worden. Schwangere, bei denen der Verdacht auf eine Covid-19-Erkrankung oder ein positiver Nachweis auf das SARS-CoV-2-Virus besteht, sollten sich in jedem Falle umgehend mit der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe unter der Telefonnummer 03573 75 2627 in Verbindung setzen, um alles weitere zu planen. In diesem Fall werden die Patientinnen an der Notaufnahme vorbei durch einen separaten Eingang in die Entbindungsabteilung begleitet.

Kinder mit Verdacht auf Covid-19-Erkrankung oder mit einem positiven Nachweis für das Coronavirus sollten möglichst ambulant behandelt werden. Die entsprechenden Vorstellungen erfolgen bei den niedergelassenen Ärzten. Informationen gibt es hierzu unter der Telefonnummer 116 117. Um Abstriche bei einem begründeten Verdacht durchführen zu lassen, ist die Außenstelle für Corona-Tests in Senftenberg eingerichtet. Hier ist eine vorherige Anmeldung über den Hausarzt notwendig. Wenn eine stationäre Behandlung dringend erforderlich ist, erfolgt eine Vorstellung im Krankenhaus Lauchhammer nach vorheriger Anmeldung in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin unter der Telefonnummer 03573 75 2731. Hierfür wurde für die Abklärung durch einen Kinderarzt ein spezieller Bereich eingerichtet, der ebenfalls durch einen separaten Eingang am Klinikgebäude in Lauchhammer erreicht werden kann.

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 24.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(24.03.2020, Stand 14 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

Im Landkreis OSL wurden bislang 11 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 24.03.2020). Diese stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich etwa 200 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg veröffentlicht täglich eine Übersicht über die Entwicklung der Fallzahlen. Die Ergebnisse werden auch auf der Seite der Kreisverwaltung bekannt gegeben.

Der Landkreis OSL hat für Anfragen ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist von Montag bis Sonntag in der Zeit von 9 bis 18Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100.

 

+++ Notbetreuung für Kinder +++

Die Notbetreuung für Kinder, deren Personensorgeberechtigten in sogenannten kritischen Infrastrukturen arbeiten, wurde um die Berufsfelder des Postwesens (einschließlich private Kurierdienste), der Presse/Medien sowie des Bestattungswesens erweitert. Der aktualisierte Antrag auf Notbetreuung steht zum Download auf der Internetseite des Landkreises bereit.

Auf Empfehlung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom vergangenen Freitag hat der Landkreis Oberspreewald-Lausitz seit Montag, dem 23. März 2020, sämtliche Kindertagespflegestellen, die nicht der Notfallbetreuung dienen, geschlossen. Die Kreisverwaltung hat entschieden, den Tagespflegepersonen ihre Vergütung weiter zu zahlen. Aktuell gibt es in OSL 25 Tagespflegepersonen, welche in Summe 80 Kinder betreuen.

Seit Anfang der Woche erfolgt die Betreuung der Hortkinder ausschließlich in den Horteinrichtungen und damit nicht, wie ursprünglich angedacht, auch in den jeweiligen Schulen. Darauf hatten sich die Kommunen in OSL und der Landrat in der vergangenen Woche geeinigt.

Von 7.374 Kindern in OSL im Bereich Krippe, Kita, Hort/Flex (Grundschulalter) wurde das Angebot der Notbetreuung in den Einrichtungen am Dienstag für 445 Kinder in Anspruch genommen. Das entspricht 6 % der Kinder.

Im Bereich der Kindertagespflege wurden 7 von 80 Kindern betreut (8,75%).

+++ Hinweise für Jagdausübungsberechtigte +++

Nach Abstimmung der unteren Jagdbehörde mit dem Verwaltungsstab ist die Jagdausübung weiterhin, unter Beachtung der Anforderungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, möglich. Die Jagdverbände in OSL wurden heute durch die untere Jagd- und Fischereibehörde entsprechend informiert.

+++ Busverkehr+++

Der Busverkehr ist seit Montag, 23. März, auf den Ferienverkehr umgestellt. Bedingt durch hohe Krankenstände kann es jedoch zu Ausfällen und kurzfristigen Änderungen kommen. Bürger werden gebeten, sich unter www.vgosl.de zu informieren.

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 20.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

(20.03.2020, Stand 16 Uhr)

+++ aktuelle Fallzahlen und Hinweise +++

Im Landkreis OSL wurden bislang 6 Personen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet (Stand 20.03.2020). Diese stehen unter häuslicher Quarantäne. Zudem befinden sich 184 weitere Personen in amtlich verordneter häuslicher Quarantäne. Einige Testergebnisse sind noch offen.

Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen weiter steigen. Ziel aller behördlichen Bemühungen ist es, das Risiko von Folgeinfektionen und somit die Ausbreitung des Virus möglichst gering zu halten, damit das Gesundheitswesen und weitere Bereiche der kritischen Infrastruktur, die für alle Menschen essenziell sind, nicht kollabieren. 

Dr. Susanne Rosenthal, Leiterin des Gesundheitsamtes OSL, spricht in diesem Zusammenhang die dringende Bitte aus: „Unterstützen Sie durch Ihr eigenes und umsichtiges Handeln. Tragen Sie dazu bei, sich und andere zu schützen. Hinweise zur Hygiene und Verhaltensmaßgaben sind bekannt. Setzen Sie diese um. Meiden Sie soziale Kontakte, zeigen Sie Verantwortungsbewusstsein gegenüber sich selbst, aber auch und insbesondere gegenüber den Risikopersonen in unserem Landkreis. Die Lage ist ernst. Das belegen die Bilder, die uns aus Italien erreichen.“

+++ Notbetreuung für Kinder +++

Von 7.357 Kindern in OSL im Bereich Krippe, Kita, Hort/Flex (Grundschulalter) wurde das Angebot der Notbetreuung in den Einrichtungen am Donnerstag für 367 Kinder in Anspruch genommen. Das entspricht 4,99 % der Kinder. Vereinzelte Einrichtungen haben für die nächste Woche einen steigenden Bedarf angezeigt.

Die Kommunen in OSL und der Landrat haben sich am Donnerstag im Rahmen telefonischer Abstimmungen darauf verständigt, dass die Betreuung der Hortkinder ab der kommenden Woche ausschließlich in den Horteinrichtungen und damit nicht, wie ursprünglich angedacht, auch in den jeweiligen Schulen stattfindet. Die Kinder gehen damit gleich früh in den Hort. Personell unterstützen hierbei die Erzieher. Eine Betreuung der Hortkinder in den Schulen, wie zuerst beabsichtigt, findet nicht statt. Bei Fragen rund um das Thema können sich Eltern auch an die Kommunen wenden.

+++ Informationsangebote +++

Der Landkreis OSL hat für Anfragen ein Bürgertelefon geschaltet. Dieses ist jetzt auch am Wochenende in der Zeit von 9 bis 18Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100.

In den vergangenen Tagen nahmen die bis zu sechs Mitarbeiter zahlreiche Anrufe entgegen und bemühten sich, Auskünfte zu erteilen oder Ansprechpartner zu benennen. Insbesondere die am Mittwoch, 18. März in Kraft getretene Rechtsverordnung des Landes, die das öffentliche Leben weiter einschränkte und darauf abzielt, soziale Kontakte zwischen den Menschen zu reduzieren, führte zu vielen Fragen. Hier riefen einige Unternehmen an, die auf der Suche nach Auskünften zu ihrer Situation waren.

Es existieren seitens Bund und Ländern zwischenzeitlich verschiedene Informationsangebote zum Thema. Die Kreisverwaltung gibt auch auf ihrer Internetseite www.osl-online.de einen Überblick.

+++ Busverkehr+++

Der Busverkehr wird ab Montag, 23. März, auf den Ferienverkehr umgestellt. Bedingt durch hohe Krankenstände kann es jedoch zu Ausfällen und kurzfristigen Änderungen kommen. Bürger werden gebeten, sich unter www.vgosl.de zu informieren.

+++ Regelungen in der Kreisverwaltung +++

Alle Veranstaltungen der Kreisverwaltung und ihrer Einrichtungen sind bis vorerst Ende April abgesagt worden.

Auch die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten ist seit Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation werden somit sichergestellt. Viele Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden. Termine sollen nur wenn unabdingbar nach telefonischer Rücksprache persönlich wahrgenommen werden.

Die Zulassungsstelle in Calau ist unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 03573 870 3236/3201.

Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.

Informationen zu den geänderten Öffnungszeiten zur Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung zu finden.

Bewerbungen für Stellenausschreibungen werden weiter angenommen, Bewerbungsgespräche finden jedoch zu einem späteren Zeitpunkt statt.  

+++ Landkreis unterstützt Klinikum im Bedarfsfall +++

Kliniken richten sich derzeit vollumfänglich und mit aller Kraft darauf ein, allen Anforderungen nachzukommen, die hinsichtlich der Pandemie mit Coronavirus SARS-CoV-2 auf uns zukommen.

Aus diesem Grund wird derzeit deutschlandweit in allen Kliniken der Fokus auf die Notfallversorgung und die Versorgung dringlicher Fälle priorisiert und nicht-dringliche medizinische Behandlungen werden reduziert. So können die Ressourcen für die Akut- und Notfallversorgung bestmöglich ausgeschöpft werden. Geplante Behandlungen und Operationen, die nicht zwingend zu diesem Zeitpunkt notwendig sind, werden verschoben.

Dazu rüstet auch das Klinikum Niederlausitz derzeit infrastrukturell und personell auf, erweitert die Intensivkapazitäten, tätigt wichtige Beschaffungen und trifft umfangreiche notwendige Voraussetzungen, um für den Ernstfall gerüstet zu sein. Dabei hilft, dass das Klinikum in den letzten Monaten und Wochen bereits wesentliches zusätzliches ärztliches und pflegerisches Personal mit Schlüsselkompetenzen gewinnen konnte und auch bis dato schon deutlich mehr Patienten behandeln konnte als im Vorjahreszeitraum.

Aufgrund der unvorhersehbaren Situation bedingt durch Corona wird es jedoch vermutlich in den nächsten Wochen zu erheblichen zusätzlichen Kosten und durch Fokussierung auf die Krisenversorgung eben auch zu Umsatzeinbußen kommen. Hier sind aus Sicht der Kreisverwaltung OSL zwar vordergründig Bund und Land in der Pflicht, eine schnelle und ausreichende finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser zu gewähren. Damit das Klinikum sich aber voll auf die Versorgung der befürchteten Welle an schwerkranken Patienten konzentrieren kann, hat der Landkreis OSL am Donnerstagabend einen finanziellen Rettungsschirm über das Klinikum gespannt.

Als Angebot, das der Absicherung dienen und das nur im absoluten Bedarfsfall zum Tragen kommen soll, unterstützt der Landkreis nach entsprechender Nachweisführung die Abfederung eventueller Auswirkungen im Zusammenhang mit Corona befristet bis zum 31.12.2020 mit einem weiteren Darlehen, zusätzlich zum bestehenden Kreditrahmen, der im Zuge der der bisherigen Sanierungsfortschritte im Übrigen nicht ausgereizt ist. Dies beschlossen die Abgeordneten am Donnerstagabend im Rahmen eines Sonderkreistages im Landratsamt in Senftenberg. Diese Unterstützung kommt somit nur zum Tragen, falls Bund und Länder nicht leisten.

Neben dem Beschluss zur Liquiditätssicherung befassten sich die Abgeordneten im Sonderkreistag mit der konkreten Untersetzung der fachlichen und rechtlichen Begleitung des im Februar beschlossenen einzuleitenden Interessenbekundungsverfahrens zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an der Klinikum Niederlausitz GmbH. In diesem Verfahren soll, wie kommuniziert, ein strategischer Partner gefunden werden, der das Klinikum Niederlausitz mit seinen Standorten in Senftenberg und Lauchhammer in der Sanierung und darüber hinaus begleiten soll.

Die im Januar 2020 angelaufene Sanierung im Klinikum läuft planmäßig und hat bislang durchweg positive Ergebnisse zu verzeichnen, dies belegen die Zahlen. Auch die Geschäftsführung attestiert eine positive Aufwärtsentwicklung. Der gestern gefasste Kreistagsbeschluss ist als Vorsorgemaßnahme zu verstehen.

+++ Zur Durchführung von Kreistagssitzungen +++

Als kommunale Vertretungskörperschaft hat der Kreistag die Aufgabe, die Arbeitsfähigkeit der Institution Landkreis mit seinen Gesellschaften zu sichern. Zur Durchführung von Gremiensitzungen gibt es aktuelle Hinweise seitens des Ministeriums des Innern. Auf dieser Grundlage wurde im gestrigen Sonderkreistag ein Beschluss gefasst, der dem (nur durch die jeweiligen Vertreter der Fraktionen besetzten und damit personenmäßig kleinerem) Kreisausschuss und dem Landrat vorübergehend weitreichendere Handlungskompetenzen einräumt. Hintergrund ist, die Handlungsfähigkeit des Landkreises bei einer fortschreitenden Pandemie-Situation zu gewährleisten. Derartig gefasste Beschlüsse sind im Nachgang dem Kreistag zur Bestätigung vorzulegen.  

Die Pressestunde zum Kreistag findet somit in der ursprünglichen Form vorerst nicht statt. Wir stehen jedoch im Rahmen unserer Möglichkeiten jederzeit für Ihre Anfragen und Interviewwünsche bereit. 

Die gestrige und vorerst für einen gewissen Zeitraum letzte Kreistagssitzung im Landratsamt in Senftenberg fand unter verschärfter Einhaltung von Hygienemaßnahmen statt. Zur Gewährleistung der Sicherheit wurden folgende Maßnahmen umgesetzt: Zur Desinfektion wurde ein entsprechender Desinfektionsständer aufgestellt. Die einzelnen Stühle wurden ohne Tische in einem Abstand von mindestens einem Meter zueinander gestellt. Der Raum wurde ausreichend belüftet. Es war ein eigener Stift zum Eintragen in die Anwesenheitsliste mitzubringen. Die Teilnehmer wurden darauf hingewiesen, die Hust- und Niesetikette einzuhalten. Es wurde angestrebt, den Zeitraum der Kreistagssitzung so kurz wie möglich zu halten. Zudem sind Personen, die sich eventuell in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, zuvor gebeten worden, von der Teilnahme an der Sitzung abzusehen.   

+++ In Wiederholung +++

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.

Nochmals der Hinweis: Eventuell erkrankte Personen sollen ohne telefonische Rücksprache das Klinikum oder die Praxen nicht eigenmächtig aufsuchen. Dies hat ggf. die vorübergehende Schließung und damit unnötige Verzögerungen zur Folge, da die betroffenen Bereiche anschließend desinfiziert werden müssen.

Corona-Tests werden nur in begründeten Verdachtsfällen und nur nach Absprache mit dem Hausarzt/Gesundheitsamt durchgeführt. Auch die Tests in der Teststelle des Klinikums finden nur nach telefonischer Terminvereinbarung über das Gesundheitsamt statt.  

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 18.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz 

18.03.2020, Stand 9 Uhr

+++ Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus vorerst bis zum 19. April weiter eingeschränkt +++

Wir bitten um Beachtung der nachfolgenden Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 17. März 2020. Die Regelungen gelten ab dem heutigen Mittwoch, 18.03.2020, brandenburgweit und somit auch für den Landkreis OSL. Eine separate Allgemeinverfügung des Landkreises hierzu ist nicht nötig. Die Rechtsverordnung des Landes steht auch auf der Internetseite www.osl-online.de zum Download bereit.

Zur Pressemitteilung des Landkreises

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Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

17.03.2020, Stand 16 Uhr

 Update +++ Land Brandenburg wird allgemeingültige Rechtsverordnung erlassen +++

Wie in einer Telefonkonferenz mit dem Krisenstab des MSGIV und den Landkreisen und kreisfreien Städten vereinbart wurde, wird das Land Brandenburg eine allgemeingültige Rechtsverordnung für das ganze Land Brandenburg erlassen.

In dieser sind dann alle Details zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich geregelt.

Geplant ist, dass diese spätestens ab Donnerstag (19.03.2020) In-Kraft-Treten soll.

Es wird somit keine Allgemeinverfügung des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erfolgen.

+++ Warten auf Weisung der Landesregierung +++

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Montag, 16. März 2020, Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Im nächsten Schritt wird die Landesregierung Brandenburg hierzu am heutigen Dienstag eine konkrete Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erlassen. Sobald diese vorliegt, kann die Kreisverwaltung für den Landkreis OSL eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg bringen. In dieser sind dann alle Details zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich geregelt. Mit Veröffentlichung auf der Internetseite www.osl-online.de und später auch über den Kreisanzeiger und das Amtsblatt tritt diese für OSL in Kraft.

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 17.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

17.03.2020, Stand 12 Uhr

+++ Warten auf Weisung der Landesregierung +++

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am Montag, 16. März 2020, Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

Im nächsten Schritt wird die Landesregierung Brandenburg hierzu am heutigen Dienstag eine konkrete Weisung an die Landkreise und kreisfreien Städte erlassen. Sobald diese vorliegt, kann die Kreisverwaltung für den Landkreis OSL eine entsprechende Allgemeinverfügung auf den Weg bringen. In dieser sind dann alle Details zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich geregelt. Mit Veröffentlichung auf der Internetseite www.osl-online.de und später auch über den Kreisanzeiger und das Amtsblatt tritt diese für OSL in Kraft.

+++ Erreichbarkeit der Kreisverwaltung +++

Erreichbarkeit

Die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten ist seit Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. Die Verwaltung ist aber weiterhin telefonisch, per E-Mail und auf dem Postweg erreichbar. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation werden somit sichergestellt. Viele Anliegen können auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden. Bürger werden gebeten, den entsprechenden Bereich telefonisch zu kontaktieren. Termine sollen nur wenn unabdingbar nach telefonischer Rücksprache persönlich wahrgenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken sich für das Verständnis. 

Die entsprechenden Telefonnummern der Fachbereiche stehen auf der Internetseite www.osl-online.de bereit.

Die Zulassungsstelle in Calau ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: 03573 870 3236. Der Bereich Führerscheinwesen kann unter 03573 870 3254/3255 kontaktiert werden.

Die Abgabe von Fleischproben für die Trichinenuntersuchung ist weiterhin wie gewohnt möglich.

Aktuelle Informationen und Ergänzungen finden Bürger unter www.osl-online.de

+++ Telefonnummer bei Fragen +++

Bürger können sich telefonisch auf verschiedenen Wegen informieren.

Der Landkreis OSL ist bei konkreten Anfragen, den Landkreis betreffend, von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr unter folgender zentraler Nummer erreichbar: 0800 870 1100. Wir bitten um Verständnis, wenn es angesichts gehäufter Nachfragen zu Verzögerungen kommen kann und auch unsere Mitarbeiter derzeit noch nicht alle Fragen vollumfänglich beantworten können. Insbesondere zu den Regelungen der Notbetreuungen in Schulen und Kitas können ggf. auch die Schulen oder die Kommune Auskunft geben. Um nicht unnötig Verzögerungen hervorzurufen, sollten für allgemeine Fragen die nachfolgend genannten Nummern genutzt werden.  

Für allgemeine Fragen zum Coronavirus hat das Bundesgesundheitsministerium ein Bürgertelefon eingerichtet: 030 346 465 100. Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Das Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) ist unter der Telefon-Nummer 0800 011 77 22 erreichbar, Montag bis Freitag von 8 bis 22 Uhr und Samstag von 8 bis 18 Uhr. Die UPD informiert und berät Ratsuchende in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen.

Für Gehörlose und Hörgeschädigte ist ein Beratungsservice erreichbar per Fax: 030 340 60 66 - 07 oder E-Mail: info.gehoerlos@bmg.bund.de. Gebärdentelefon (Videotelefonie): https://www.gebaerdentelefon.de/bmg/.

Beim Brandenburger Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon eingerichtet: 0331 8683-777. Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr. Es bietet allgemeine Informationen und beantwortet besonders Fragen unter anderem zum Arbeitsschutz (z.B. Beurteilung der Arbeitsbedingungen), Auswahl und Durchführung erforderlicher Schutzmaßnahmen (auch bei Lieferengpässen einzelner Gegenstände der persönlichen Schutzausrüstung), zum Umgang mit Lebensmitteln sowie zu Entschädigungszahlungen wegen Tätigkeitsverboten nach dem Infektionsschutzgesetz.

Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/covid-19 ausführlich zu allen bekannten Aspekten des neuen Virus.

Hinweis:

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die erste Maßnahme immer die telefonische Rücksprache mit dem Hausarzt sein. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung erforderlich ist.

 

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Neueste Verfügungen und Formular für Kinderbetreuung vom Landkreis (Stand 16.03.20)

Auf Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg vom 15.03.2020 haben die Landkreise vor Ort Allgemeinverfügungen zur Notfallbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Schulen ab dem 18.3.2020 erlassen.

Beide Allgemeinverfügungen finden Sie hier und auf der Webseite: www.osl-online.de.

Mit dem Antragsformular müssen Kinder bzw. deren Eltern sich in der Kita/Schule als berechtigt melden.

Nur wenn BEIDE Sorgeberechtigten bzw. bei Alleinerziehenden das jeweilige Elternteil diese Erklärung mitbringen ist die Berechtigung für eine Notbetreuung des Kindes/der Kinder gegeben.

Alle Träger von Kindertagesstätten erhalten parallel die Allgemeinverfügungen durch das Jugendamt des Landkreises zur Kenntnis.

gez. Landkreis OSL

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PRESSEMITTEILUNG

Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 16.03.2020

Neuartiges Coronavirus: Entwicklungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz

16.03.2020, Stand 11.30 Uhr

+++ Landkreis und Kommunen zur konkreten Notfallbetreuung +++

Ab Mittwoch wird in Brandenburg an allen Schulen die Unterrichtserteilung sowie der Kita-Betrieb untersagt. Dies gilt auch für den Landkreis OSL (Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des MSGIV vom 15. März). Am Montagvormittag verständigte sich die Kreisverwaltung mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren der Kommunen in OSL im großen Sitzungssaal im Landratsamt in Senftenberg über die Umsetzung der konkreten Notfallbetreuung im Landkreis OSL.

Hierzu wurde entschieden:

-          Die Kitas halten zur Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* zu den regulären Öffnungszeiten ab Mittwoch kleine Gruppen vor.

-          Gleiches gilt für die Schulen/Hort. Auch hier wird eine Notfallbetreuung der Kinder für Beschäftigte in sogenannten „versorgungsrelevanten Infrastrukturen“* gewährleistet.

-          Voraussetzungen:

1)    Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigte, im Falle von Alleinerziehenden der Inhaber des Sorgerechts, in sogenannten kritischen Infrastrukturen* tätig sind und eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Es ist unerheblich, ob die berufliche Tätigkeit in kritischen Infrastrukturen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg ausgeübt wird.

2)    Diese Eltern müssen ein amtliches Formblatt ausfüllen, unterzeichnen und dieses am Mittwoch in der Einrichtung (Kita/Schule) als Nachweis vorlegen. Das Vorweisen des Formulars ist die Voraussetzung zur Aufnahme der Kinder.

Das Formblatt stellt die Kreisverwaltung den Kommunen im Laufe des Montags zur Verfügung. Die Kommunen stellen dieses, in der Regel über die Internetseiten, zur Verfügung. Es wird auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung, www.osl-online.de, veröffentlicht. (Hinweis: Formulare, die vereinzelte Kitas über das Wochenende hinweg eigenständig erarbeitet haben, reichen hierfür nicht aus)

-          Formal erstellt der Landkreis zur Notfallbetreuung eine Allgemeinverfügung. Diese wird derzeit erarbeitet und am Montag auf der Internetseite veröffentlicht. 

-          Der Schulbusverkehr findet in dieser Woche noch regulär statt, ab der kommenden Woche ist mit Einschränkungen zu rechnen. Weitere Informationen folgen. Siehe auch unter: www.vgosl.de.

* Beschäftigte in Versorgungsrelevanten Infrastrukturen: Der Landkreis OSL und die Kommunen legen die Definition des MSGIV zu Grunde. Demnach ist die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:

-           im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,

-           Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,

-           Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr (auch freiwillige) sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,

-           Rechtspflege,

-           Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,

-           Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),

-           Land- und Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,

-           in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

+++ Landkreis zu weiteren Maßnahmen +++

-          Turnhallen sind zu schließen, auch für den Freizeitsport

-          Die Kreisverwaltung OSL mit allen Standorten schließt ab sofort für den Besucherverkehr. Die Arbeitsfähigkeit und Kommunikation wird sichergestellt. Die telefonische Erreichbarkeit ist gegeben. Termine sollen nur wenn unabdingbar persönlich wahrgenommen werden.

-          Es kann kurzfristig zu Veränderungen und weiteren Einschränkungen kommen. Insbesondere die Allgemeinverfügung zur Durchführung von Veranstaltungen könnte zeitnah noch verschärft werden.

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 13.03.2020

(Stand 14 Uhr)

Großveranstaltungen und Rückkehrende aus Risikogebieten: Landkreis OSL erlässt Allgemeinverfügungen

Ab sofort und bis auf Widerruf gelten brandenburgweit einheitliche Regelungen im Hinblick auf die Durchführung von Veranstaltungen sowie neue Bestimmungen für Rückkehrende aus Risikogebieten. Darüber informierte am Donnerstagnachmittag das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV). Die entsprechenden Allgemeinverfügungen (AV) veröffentlichte die Kreisverwaltung heute auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.osl-online.de und in den kommenden Tagen über die bekannten Kanäle (Kreisanzeiger; Amtsblatt).

Die Einschränkungen gelten aber bereits jetzt. Darauf weist die Kreisverwaltung OSL ausdrücklich hin.  

Es gilt:

1)       Großveranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen sind bis auf weiteres untersagt. Veranstaltungen mit mindestens 100 Teilnehmenden müssen den Kreisbehörden schriftlich oder elektronisch per E-Mail angezeigt werden. [Adressat: Landkreis Oberspreewald-Lausitz, Gesundheitsamt, Großenhainer Straße 62, 01968 Senftenberg; veranstaltungsanzeige@osl-online.de]. Hierfür reicht ein formloses Schreiben. Die notwendigen Angaben können der AV entnommen werden. Die Behörde prüft und entscheidet dann, ob die Veranstaltung stattfinden kann.

Die Kreisverwaltung appelliert hierbei auch an das Verantwortungsbewusstsein der Veranstalter und der Besucher. Die eigenverantwortliche Absage einer Veranstaltung kann jederzeit erfolgen, auch ohne Bestätigung durch das Gesundheitsamt.

2)       Außerdem gilt ab sofort für alle Reise-Rückkehrenden: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet (dazu zählt der Landkreis Heinsberg in NRW) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen beginnend ab der Rückkehr Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Hochschulen, Heime, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht betreten.

In Krankenhäusern gilt dies natürlich nicht für behandlungsbedürftige Patienten. Für medizinisches Personal, das sich in Risikogebieten aufgehalten hat, gelten Ausnahmen: Ohne Symptome darf es in medizinischen Einrichtungen zwar arbeiten, muss aber bei Kontakt mit Patienten Schutzausrüstung tragen. Außerdem wird kontinuierlich ein Corona-Test gemacht. Nicht unter den Veranstaltungsbegriff fallen Kindertageseinrichtungen, einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen sowie die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie der Aufenthalt an einer Arbeitsstätte. (Quelle: PM MSGIV vom 12. März 2020)

Die Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar.

Stand Landkreis OSL / Kontaktpersonen in Lübbenau negativ

Derweil bleibt es in OSL bei den bislang zwei nachgewiesenen Erkrankungen. Zwischenzeitlich befinden sich in OSL etwa 100 Personen, unabhängig von den bekanntgegeben Fällen und damit aus verschiedenen Gründen heraus, vorsorglich in häuslicher Quarantäne. Die Kreisverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme handelt, um das Risiko der Ausbreitung möglichst gering zu halten. Eben aus diesem Grund werden nicht nur erkrankte Personen, sondern auch die mit im Haushalt lebenden Personen, vorsorglich in häusliche Quarantäne versetzt.

„Das bedeutet jedoch nicht, dass von diesen Personen automatisch eine Gefahr ausgehen würde oder zuvor ausgegangen wäre“, macht Amtsleiterin Dr. Susanne Rosenthal aus aktuellem Anlass deutlich.

In Lübbenau/Spreewald wurden derweil die potenziellen Kontaktpersonen zu dem Erkrankten erwartungsgemäß negativ getestet (also kein „Corona“). „Ein solch vorbildliches Verhalten wie in diesem Fall wünschen wir uns von allen begründeten Verdachtsfällen. Der Erkrankte hatte bereits direkt nach seiner Rückkehr aus dem Risikogebiet vorsorglich durch räumliche Trennung den Kontakt zu seinen engen Kontaktpersonen gemieden. Dadurch konnte sichergestellt werden, dass sich das neuartige Coronavirus nicht weiterverbreitet.“ Auch wenn eine Ansteckungsgefahr damit von vornherein als äußerst gering galt, musste das Gesundheitsamt dennoch vorsorglich aktiv werden und die häusliche Quarantäne aussprechen. Das Ergebnis belegt nun: Eine Ansteckungsgefahr durch die Kontaktpersonen war zu keiner Zeit gegeben.

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 11.03.2020­

(Stand 11 Uhr)

Nachfolgend erhalten Sie eine Pressemitteilung des Klinikums Niederlausitz, das Durchführen von Coronavirus-Tests in begründeten Verdachtsfällen betreffend. Zuvor jedoch noch folgende aktuelle Information seitens der Kreisverwaltung:

Weitere Person aus dem OSL-Kreis an Corona erkrankt

Ein Mann aus dem Norden des Landkreises OSL wurde am Dienstag (10. März) positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Der 62-Jährige Lübbenauer und zehn enge, unmittelbare Kontaktpersonen befinden sich nunmehr in häuslicher Quarantäne. Darüber informiert das Gesundheitsamt des Landkreises. Der Mann kehrte vor wenigen Tagen von einer Urlaubsreise aus Südtirol zurück. Eine Verbindung zur erkrankten Person aus Senftenberg besteht nicht. Damit gibt es in OSL aktuell zwei nachgewiesen Erkrankte. Zu allgemeinen Hinweisen und Angaben zum Thema neuartiges Coronavirus beachten Sie bitte auch die Pressemitteilungen der zurückliegenden Tage.

11.03.2020 PRESSEMITTEILUNG KLINIKUM NIEDERLAUSITZ

(Stand 11 Uhr)

Klinikum Niederlausitz richtet Außenstelle für Corona-Tests ein

Senftenberg. Das Klinikum Niederlausitz testet Personen, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus besteht, fortan im ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Calauer Str. 3 in Senftenberg auf das Virus.

Mit der Einrichtung der Außenstelle soll verhindert werden, dass die Abläufe in der Notaufnahme durch ein vermehrtes Aufkommen von Patienten, die Sorge haben, sich mit dem Virus angesteckt zu haben, übermäßig belastet werden. Die Einrichtung der Außenstelle dient auch dem Infektionsschutz der Patienten und Mitarbeiter der Klinikum Niederlausitz GmbH.

Anmeldung über örtliches Gesundheitsamt

Wer den Test aufgrund eines begründeten Verdachts auf Ansteckung mit dem Coronavirus durchführen lassen möchte, meldet sich dafür vorab telefonisch beim örtlichen Gesundheitsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz unter der Telefonnummer (03573) 870-4342. Bei starken Symptomen mit Atemnot wird um vorherige telefonische Anmeldung in der Notaufnahme des Klinikums Niederlausitz unter der 03573 75-3799 gebeten.

Wer deutliche Symptome eines Atemwegsinfektes aufweist und sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Corona-Risikogebiet (Definition siehe www.rki.de) aufgehalten hat und/oder direkten Kontakt zu einer infizierten Person in einem Risikogebiet bzw. zu einer Person, die positiv auf dieses Virus getestet wurde, hatte, ist ein sogenannter begründeter Verdachtsfall auf das Coronavirus.

Solche begründeten Verdachtsfälle werden von Medizinern des Klinikums Niederlausitz in dem ehemaligen Verwaltungsgebäude in der Calauer Str. 3 in Senftenberg wochentags und auch am Wochenende in einem definierten Zeitraum auf das Coronavirus getestet. „Zuvor muss jedoch zwingend eine telefonische Anmeldung erfolgen. Personen sollen das Gebäude nicht eigenmächtig betreten“, appelliert das Klinikum. 

Betroffene werden im Auto in Empfang genommen

Wenn die Betroffenen zum vereinbarten Termin kommen, sollen sie durch die geöffnete Schranke bis vor das Gebäude fahren und im Auto warten. Hinter dem Gebäude sind ebenfalls Parkmöglichkeiten vorhanden. Das medizinische Fachpersonal testet die Patienten nach Möglichkeit direkt im Auto durch einen Abstrich der Schleimhäute in Nase und Rachen. Damit soll vermieden werden, dass ein Träger des Virus gesunde Personen im Wartebereich ansteckt. Sollten umfangreichere Untersuchungen nötig sein, steht dafür im Inneren des Gebäudes ein separates Untersuchungszimmer zur Verfügung.

Testergebnis liegt nach ein bis zwei Tagen vor

Das Testergebnis ist dann in der Regel in einem Zeitraum von 24 bis 48 Stunden zu erwarten. Bis das Ergebnis vorliegt, sollten die Betroffenen häusliche Quarantäne einhalten. Das medizinische Fachpersonal der Außenstelle zur Corona-Testung des Klinikums Niederlausitz informiert die getesteten Personen ausführlich über die Verhaltensregeln, die im begründeten Verdachtsfall angezeigt sind. Da die Einrichtung der Außenstelle eine Mehrbelastung für die Klinikumsmitarbeiter darstellt, bitten die Mediziner und Pflegekräfte in der Calauer Str. 3 um Geduld, sollte es zu Verzögerungen und Wartezeiten kommen.

RKI informiert laufend über aktuelle Entwicklungen/Hotlines geschalten

Laut Robert Koch-Institut sollten Corona-Verdachtsfälle mit milden Symptomen zuhause bleiben und sich zunächst telefonisch mit dem eigenen Hausarzt in Verbindung setzen. Sie können sich auch an den telefonischen Patientenservice 116117 wenden. Informationen zum Coronavirus bietet auch das Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der 030 346 465 100. Das Robert-Koch-Institut informiert unter www.rki.de/covid-19 ausführlich zu allen bekannten Aspekten des neuen Virus.

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 10.03.2020­

(Stand 11 Uhr)

Testergebnisse liegen vor. Personen im Haushalt nicht an Corona erkrankt / häusliche Quarantäne bleibt bestehen

Im Landkreis OSL wurde am Wochenende eine Frau mittleren Alters nachweislich positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Sie befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die Kreisverwaltung berichtete am Montag (9. März) per Pressemitteilung (siehe unten).

Am Montagmorgen wurden die mit im Haushalt lebenden zwei Personen getestet. Zwischenzeitlich liegen die Testergebnisse aus dem Labor vor. Beide Ergebnisse sind negativ. Die Personen haben sich somit bislang nicht mit dem neuartigen Coronavirus infiziert und damit auch keine anderen Personen angesteckt.

Um das Risiko für Folgeinfektionen auszuschließen, verbleiben alle drei weiterhin in häuslicher Quarantäne. Neben der Familie befinden sich etwa 20 enge Kontaktpersonen und die mit ihnen im Haushalt lebenden Personen für 14 Tage in häuslicher Quarantäne. Alle stehen im Kontakt mit dem Gesundheitsamt und werden bei auftretenden Symptomen getestet. Entsprechende Tests werden somit über die nächsten Tage oder Wochen hinweg fortlaufend in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Niederlausitz durchgeführt.

Aufgrund der deutschlandweiten Entwicklungen ist damit zu rechnen, dass sich die Krankheit weiterhin verbreitet und auch in OSL weitere Fälle auftreten. Das Gesundheitsamt des Landkreises informiert, sobald es vermehrt bestätigte Fälle gibt oder aufgrund eines Erkrankungsfalles weitere Maßnahmen erforderlich werden.

Die aktuellen Fallzahlen gibt der Landkreis OSL ab der kommenden Woche wöchentlich auf der Homepage der Kreisverwaltung (Pfad: Leben und Wohnen/Gesundheit/Hygiene und Umweltmedizin) bekannt.

Die aktuellen Erkrankungsfälle für die Bundesländer können tagesaktuell auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts mitverfolgt werden:  https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html

Wenn nach 14 Tagen keine Hinweise für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen, kann die häusliche Quarantäne für die ermittelten Kontaktpersonen der Erkrankten aufgehoben werden.

 

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PRESSEMITTEILUNG
Landkreis Oberspreewald-Lausitz, 09.03.2020­ (Stand 11 Uhr)

Frau aus dem OSL-Kreis an Corona erkrankt / Gesundheitsamt ermittelt Kontaktpersonen

Eine Frau mittleren Alters aus dem OSL-Kreis wurde am Sonntag (8. März) positiv auf das neuartige Coronavirus getestet. Die Senftenbergerin befindet sich derzeit in häuslicher Quarantäne, sie wird entsprechend medizinisch betreut. Sie hatte sich bei einer infizierten Person aus dem Landkreis Bautzen angesteckt.

Folgeinfektionen niedrig halten

Das Gesundheitsamt kontaktiert derzeit alle engen Kontaktpersonen der Erkrankten, um das Risiko möglicher Folgeinfektionen so niedrig wie möglich zu halten. Bei den Kontaktpersonen handelt es sich zunächst schätzungsweise um 20 Personen. Einige davon waren am Samstagabend gemeinsam bei der Frau auf einer privaten Feier zugegen. Die unmittelbaren Kontaktpersonen müssen für die Dauer der möglichen Inkubationszeit in den kommenden 14 Tagen in häuslicher Quarantäne verbleiben und bei Symptomen telefonisch Kontakt zum Gesundheitsamt aufnehmen. Erst dann kann ein entsprechender Test durchgeführt werden, der verlässlich Auskunft über eine mögliche Infektion gibt. Auch die mit im Haushalt lebenden Personen sind von der Quarantäne betroffen. „Wir bleiben mit den Personen im engen Kontakt, um wenn nötig entsprechend schnell weiter handeln zu können“, erklärt das Gesundheitsamt.

Momentan sind darüber hinaus, nach aktueller Einschätzung, keine weiteren Maßnahmen notwendig. Sollte sich hierfür Bedarf ergeben, wird dies entsprechend kommuniziert.

Die erkrankte Frau wurde am Sonntagmorgen in der Notaufnahme des Klinikums Niederlausitz in Senftenberg auf das neuartige Coronavirus getestet, da sie zuvor direkten Kontakt zu einer infizierten Person hatte, die sich in Südtirol (Risikogebiet nach Robert-Koch-Institut) angesteckt hatte. Weil sie keine schweren Symptome aufwies, konnte sie wieder in die häusliche Quarantäne entlassen werden.

Zwei ebenfalls im Haushalt lebende Personen wurden am Montag getestet. Das Ergebnis wird für den späten Montagnachmittag erwartet.

Hier erhalten Bürger Informationen

Das Gesundheitsamt ist für konkrete ärztliche Anfragen bei begründeten Verdachtsfällen und für Heimkehrer aus den vom RKI definierten Risikogebieten Montag bis Freitag telefonisch erreichbar unter (03573) 870 4342 (8-15 Uhr).

Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes bitten darum, für allgemeine Informationen zum Thema Coronavirus die folgenden Angebote zu nutzen: Telefon-Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit: 030/346465-100 oder Telefon-Hotline der Unabhängigen Patientenberatung 0800/330-4615-32. Beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist ein Bürgertelefon zum Coronavirus eingerichtet. Es ist montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr zu erreichen. Die Telefon-Nummer lautet: 0331/8683-777. Einen umfangreichen Frage-Antwort-Katalog stellt das RKI (www.rki.de) zur Verfügung. Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Wichtige Verweise/ergänzende Infos zur Pressemitteilung vom 05. März:

Gesundheitssystem vorbereitet

Das deutsche Gesundheitssystem ist vorbereitet auf Epidemien. Es gibt hierfür entsprechende Pläne.Auch das Gesundheitsamt OSL steht im Kontakt mit dem zuständigen Ministerium, den ambulant tätigen Ärzten, dem Klinikum Niederlausitz, der Leitstelle Lausitz, der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Akteuren.

Auf Klinikum-Ebene existiert eine Arbeitsgruppe zu organisatorischen und präventiven Maßnahmen zur Bewältigung möglicher Verdachtsfälle und womöglich kommender bestätigter Fälle von Patienten mit Corona-Virus. Auch die Mitarbeiter sind entsprechend informiert.

Die Betten in der Klinikum Niederlausitz GmbH, die im Falle von Erkrankungshäufungen von COVID-19 belegt werden können, werden entsprechend den Erfordernissen angepasst. In einer Pandemie ist es auch möglich, eine komplette Station zur sogenannten Kohorten-Isolierung zu nutzen. Das Klinikum hält derzeit in Lauchhammer entsprechende Betten vor und kann bei Bedarf kurzfristig erweitern. Wichtig zu wissen: Entsprechende Bereiche in Krankenhäusern sind isoliert, also für andere Patienten nicht zugänglich, und unterliegen strengsten Hygienemaßnahmen. Andere Patienten kämen somit nicht in Kontakt mit etwaigen Erkrankten, der Krankenhausbetrieb liefe entsprechend weiter.

Bei Unsicherheit Griff zum Telefon

Den besten Schutz vor einer Viruserkrankung bieten regelmäßiges und intensives Waschen der Hände, ausreichend Abstand zu anderen Menschen, auf das Händeschütteln, Umarmungen und Küssen zu verzichten sowie Husten und Niesen in die Armbeuge.

Besteht die Sorge, an dem neuartigen Corona-Virus erkrankt zu sein, sollte die Person zu Hause bleiben und unbedingt zunächst telefonisch Rücksprache mit dem Hausarzt halten. Dieser kann die Situation telefonisch beurteilen und entsprechend beraten, was zu tun ist. Er entscheidet, auch in Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, ob es sich um einen begründeten Verdachtsfall handelt und entsprechend eine Abklärung im Klinikum erforderlich ist. In unbegründeten Verdachtsfällen bleibt der Hausarzt zur weiteren Diagnostik erster Ansprechpartner.

Wann liegt ein begründeter Verdachtsfall vor (zur Abklärung im Klinikum)

Das Robert-Koch-Institut definiert klar, welche Voraussetzungen für einen begründeten Verdachtsfall vorliegen müssen und gibt die Maßnahmen zur Verdachtsabklärung vor. An diesen Richtlinien orientiert sich auch das Klinikum Niederlausitz.

Ein begründeter Verdachtsfall liegt ausschließlich vor, wenn:

  1. die oder der Betroffene Symptome aufweist UND Kontakt mit einem bestätigten SARS-CoV-2 (neuartiges Corona-Virus)-Erkrankten hatte
     
    und/oder
     
  2. die oder der Betroffene Symptome aufweist UND sich bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn in einem vom Robert-Koch Institut definierten Risikogebiet (siehe www.rki.de) aufgehalten hat.

Was Bürger sonst noch wissen sollten

Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt die Gefahr für die Gesundheit der Menschen in Deutschland aktuell als mäßig ein (Stand: 03.03.2020)

Die Wahrscheinlichkeit, an der Grippe zu erkranken, die ebenfalls teilweise komplizierte Verlaufsformen annehmen kann, liegt weitaus höher.

Der überwiegende Teil der Corona-Virus-Infizierten in Deutschland hat milde Erkrankungserscheinungen, wie Fieber, trockener Husten, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Aber auch über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen und Schüttelfrost wurde berichtet. Einige Betroffene leiden an Übelkeit und Durchfall. Patienten werden symptomatisch therapiert. Milder Betroffene erholen sich innerhalb weniger Wochen.

Ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben ältere Menschen und Menschen mit Grunderkrankungen. Männer sind häufiger betroffen als Frauen. Bei Kindern scheint die Erkrankung laut WHO vergleichsweise selten aufzutreten und dann mild zu verlaufen.

Schweren Krankheitsbildern, die so auch im Zusammenhang mit anderen Krankheiten vorkommen, kann die Medizin mit der entsprechenden Expertise begegnen.