Bebauungspläne
Mit einem Bebauungsplan (B-Plan) stellt die Gemeinde rechtsverbindliche Festsetzungen für die gezielte Entwicklung eines räumlich definierten Gebietes auf.
Ein Bebauungsplan stellt im Wesentlichen alle Teilflächen mit ihren Nutzungen sowie Art und Maß der geplanten Bebauung detailliert dar. Die Festsetzungsmöglichkeiten eines B-Planes sind im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt.