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01.11.2019

Sanierungsarbeiten der LMBV am Senftenberger See

Die Leistung zur „Untiefenbeseitigung im Senftenberger See, Teil 2 der Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr“ ist von der LMBV vergeben worden. Die Vorbereitungen durch den Auftragnehmer laufen bereits. Die Baustelle wird pünktlich eingerichtet; die Arbeiten auf dem See beginnen nach der Montage der Technik im November. Die LMBV hatte in Erfüllung der bergrechtlichen Anordnung* des LBGR in den zurückliegenden Monaten die verbliebenen Leistungen ausgeschrieben, welche nun planmäßig im Bauzeitraum ab 01.11.2019 bis zum 31.03.2020 realisiert werden.

 

Ab April 2020 ist der See wieder für Urlauber nutzbar

Vorgesehen ist der Einsatz von bis zu vier Schwimmbagger-Schuten-Einheiten, mit denen Unterwasserböschungen durch entsprechende Profilierung gesichert werden. Während des gesamten Bauzeitraumes muss, wie im vergangenen Winterhalbjahr, eine temporäre geotechnische Sperrbereichserweiterung um die Insel umgesetzt werden. Die Kenntlichmachung der Sperrbereichsgrenze erfolgt durch eine seeumlaufende Beschilderung.

Der geplante Abschluss der Sofortmaßnahme zur Gefahrenabwehr in 2020 stellt dann einen weiteren Schritt auf dem Weg zur folgenden umfassenden Sicherung der Insel im Senftenberger See dar. In den darauffolgenden Jahren werden weitere Sanierungsmaßnahmen in Regie der LMBV folgen. Zur Genehmigung der Sanierungsmaßnahmen werden dazu entsprechende Betriebspläne als Ergänzungen zum Abschlussbetriebsplan „Pflug- und Innenkippe Tagebau Niemtsch“ beim LBGR zur Zulassung eingereicht werden.

* Bergrechtliche Anordnung des LBGR gemäß § 71 Bundesberggesetz (BBergG) zur akuten

Gefahrenabwehr am Senftenberger See vom 19.10.2018: Daraufhin wurden im Winterhalbjahr 2018/2019 zeitnah Schwimmbaggerarbeiten durchgeführt, um zunächst Untiefen zu beseitigen und steile Unterwasserböschungen durch Anschüttungen zu stabilisieren. In dem sehr kurzen winterlichen Bauzeitraum konzentrierten sich die Tätigkeiten insbesondere auf die Gefahrenbeseitigung im Bereich des Rutschungskessels.

Die bergrechtliche Anordnung konnte jedoch bis Ende März 2019 noch nicht vollumfänglich umgesetzt werden, daher nun die Fortsetzung der Arbeiten als „Teil 2". Mit Schreiben des LBGR vom 20.06.2019 war die LMBV aufgefordert worden, die o.g. Anordnung weiter mit Leben zu erfüllen und die verbliebenen Restleistungen im Winterhalbjahr 2019/2020 durchzuführen.

(Pressemitteilung der LMBV vom 30. Oktober 2019)