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29.05.2020

Weitere Hilfe für Handel und Gastronomie

Sondernutzungsgebühr wird für das ganze Jahr 2020 erlassen.

Ankündigung des Bürgermeisters

Die Stadt Senftenberg erlässt Gewerbetreibenden für das gesamte Jahr 2020 die so genannte Sondernutzungsgebühr.
 
Diese Gebühr wird üblicherweise erhoben, wenn Unternehmen wie zum Beispiel gastronomische Betriebe Tische und Stühle auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen aufstellen. Auch Einzelhändler, die Werbeträger oder Waren auf öffentlichen Flächen präsentieren, bezahlen in aller Regel dafür eine Sondernutzungsgebühr. Da viele Unternehmen unter den Folgen der Corona-Pandemie zu leiden haben, hat Senftenbergs Bürgermeister Andreas Fredrich entschieden, Einzelhändlern und Gastronomen für das gesamte Jahr 2020 die Sondernutzungsgebühr zu erlassen. „Durch diese Maßnahme können die Senftenberger Gewerbetreibenden um einen Gesamtbetrag von circa 9.000 Euro entlastet werden“, rechnet Andreas Fredrich vor. Diese zusätzliche Entlastung für Unternehmen erfolgt unabhängig vom Corona-Hilfspaket, das die Senftenberger Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 6. Mai beschlossen hatten. Dieses am 6. Mai beschlossene Hilfspaket hat ein Gesamtvolumen von mehr als einer halben Million Euro.
 
Indem nun zusätzlich die Sondernutzungsgebühr erlassen wird, möchte Bürgermeister Andreas Fredrich vor allem Einzelhändler und Gastronomen unterstützen, die nach seiner Einschätzung ganz entscheidend das Bild eines Erholungsortes wie Senftenberg prägen: „Einzelhändler und Gastronomen mussten im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen des Landes Brandenburg ihre Geschäfte und Lokale über mehrere Wochen geschlossen halten. Auch wenn diese zwischenzeitlich wieder öffnen durften, ist für viele aufgrund der immer noch geltenden strengen Abstands- und Hygieneregelungen vorerst nur ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb möglich.“ Aus diesem Grund entschied Bürgermeister Andreas Fredrich, den Einzelhändlern und Gastronomen für das Jahr 2020 die Sondernutzungsgebühren zu erlassen.
 
Möglich macht das ein spezieller Passus in der Gebührensatzung der Stadt: Die Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Senftenberg enthält eine Regelung, wonach in besonderen Einzelfällen auf Antrag auf die Erhebung der Gebühren verzichtet werden kann. Einen solchen Antrag hat zwischenzeitlich der Senftenberger Gewerbeverein im Interesse seiner Mitglieder gestellt. Da nun der Antrag vorliegt, kann der Entschluss des Bürgermeisters umgesetzt werden.