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01.06.2019

Neubesetzung des Amtes der Schiedsperson für die Schiedsstelle 1 der Stadt Senftenberg

Das Ehrenamt der Schiedsperson für die Schiedsstelle 1 der Stadt Senftenberg muss neu besetzt werden. Der Schiedsbereich umfasst das mit Beschluss 002/19 der Stadtverordnetenversammlung festgelegte Gebiet.

Schiedsperson ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt, mit der Aufgabe zwischen streitenden Personen zu schlichten und möglichst einen Vergleich herbeizuführen.

Entsprechend den Anforderungen des Schiedsstellengesetzes müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und nach ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und das Wahlrecht besitzen. Weiterhin sollen Sie das 25. Lebensjahr vollendet haben und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.* Als interessierte Person sollten Sie Autorität genießen und fähig sein, den streitbefangenen Parteien vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Vorausgesetzt werden weiterhin ein für die Ausübung des Amtes erforderlicher Bildungsgrad sowie die für die Ausübung der Amtsgeschäfte notwendige Zeit.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt für die Dauer von fünf Jahren und wird voraussichtlich in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Senftenberg am 4. September 2019 durchgeführt. Die gewählte Schiedsperson bedarf danach noch der Bestätigung durch die Direktorin des Amtsgerichts Senftenberg.

Wer sich für diese Arbeit interessiert und bereit ist, als Schiedsperson zu fungieren, richtet seine Bewerbung bitte bis zum 30. Juni 2019 schriftlich an die Stadt Senftenberg, Hauptamt, Markt 1, 01968 Senftenberg.

Senftenberg, 11. April 2019

Andreas Fredrich
Bürgermeister

* Die zum Bereich der Schiedsstelle 1 zugehörigen Straßen finden Interessierte hier.