Damit bei der Schulanmeldung 2020/2021 nichts schief geht
Liebe Eltern,
am 10. August 2020 beginnt der Unterricht für das Schuljahr 2020/ 2021. Die Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen. In begründeten Ausnahmefällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Der Antrag ist an die zuständige Grundschule zu richten. Entsprechende Anträge sind durch gesicherte Nachweise zum Entwicklungsstand des Kindes (pädagogische, psychologische und ärztliche Untersuchungsergebnisse) zu belegen.
Vor der Aufnahme in die Schule besteht für alle Kinder die Pflicht, an der schulärztlichen Untersuchung durch das Gesundheitsamt teilzunehmen.
Anmeldetermine:
Schule |
Datum |
Zeit |
Walther-Rathenau-Grundschule (Rathenaustraße 6 - 8) |
12. Februar |
13:00 bis 16:00 Uhr |
Regenbogen-Grundschule |
12. Februar |
13:00 bis 18:00 Uhr |
Grundschule am See |
12. Februar |
13:00 bis 18:00 Uhr |
Linden-Grundschule Hosena |
12. Februar |
13:00 bis 17:00 Uhr |
Eltern, die beabsichtigen, ihr Kind in der Georg Heinsius von Mayenburg-Grundschule in Brieske einschulen zu lassen, melden sich zunächst in der laut Schulbezirkssatzung zuständigen Grundschule.
Ihr Kind ist zur Anmeldung vorzustellen.
Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzubringen:
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Geburtsurkunde,
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Teilnahmebestätigung an der Sprachfeststellung oder die Kopie des Betreuungsvertrages bei Besuch einer Kindertagesstätte außerhalb des Landes Brandenburg,
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gegebenenfalls die Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs oder die Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung.
Welche Schule zuständig ist, hängt von Ihrer Wohnadresse ab. Die Zuordnung der Straßen zu den jeweiligen Grundschulen entnehmen Sie bitte der im Internet veröffentlichten Satzung über die Bildung von Schulbezirken (www.senftenberg.de).
Sollte Ihr Wohnsitz in einem Überschneidungsgebiet gemäß § 2 der Satzung liegen, wenden Sie sich bitte an folgende Schule:
Schule |
Straße |
Walther-Rathenau-Grundschule |
OT Großkoschen mit GT Kleinkoschen |
Regenbogen-Grundschule |
Ahlbecker Straße, Eisenbahnstraße, |
Grundschule am See |
Am Neumarkt, Am Schloßpark, Briesker Straße, Greifswalder Straße, Hoynstraße, Markt, Niemtscher Weg, Rathausstraße, Ritterstraße, Rosenstraße, Schmiedestraße, Schulstraße, Steindamm, Stralsunder Straße, Wehrstraße |
Linden-Grundschule Hosena |
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Bei Fragen zur Einschulung Ihres Kindes wenden Sie sich bitte an die zuständige Schule oder an die Stadt Senftenberg, Amt für Bildung, Soziales und Kultur (Telefon 03573 701-261).