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Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer geförderten bzw. mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnung benötigt. Im WBS werden Aussagen über die Haushaltsgröße, die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 9  Abs. 2  Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bzw. Überschreitung bis zu 60 Prozent sowie zur angemessenen Wohnungsgröße getroffen.

Unterlagen/Dokumente

  • alle einkommensrelevanten Unterlagen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Exposé für Wohnraum

Formulare

Steuern/Gebühren

je Wohnberechtigungsschein 15,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz