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04.05.2026

Erinnerung für Hundehalter: Anmeldung für alle Hunde erforderlich

Viele Hundehalter haben es vielleicht noch nicht geprüft.

In Senftenberg gilt weiterhin die Pflicht, jeden Hund beim Ordnungsamt anzumelden.

In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere kleinere Hunde oder bereits länger gehaltene Tiere noch nicht immer vollständig erfasst sind. 

Bereits seit dem 1. Juli 2024 gilt die Pflicht ausnahmslos für alle Hunde, unabhängig von Größe oder Gewicht.

Zuvor waren nur größere Hunde mit einer Schulterhöhe ab 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm betroffen. Diese Unterscheidung entfällt inzwischen vollständig.

Jeder Hund muss ab einem Alter von acht Wochen mit einem Mikrochip Transponder nach ISO Standard dauerhaft gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung erfolgt auf Kosten des Halters und dient der eindeutigen Identifizierung des Tieres.

Neben der steuerlichen Anmeldung ist eine zusätzliche Anzeige beim Ordnungsamt erforderlich. Diese muss unverzüglich erfolgen. Dabei sind umfassende Angaben notwendig. Dazu zählen unter anderem Rasse, Wurfdatum, Farbe und Name des Hundes sowie die 15 stellige Chipnummer. Auch persönliche Daten des Halters wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktuelle Anschrift werden erfasst.

Wichtig ist, dass bereits steuerlich angemeldete Hunde nicht automatisch beim Ordnungsamt registriert sind. Eine Weiterleitung der Daten zwischen den zuständigen Bereichen erfolgt nicht. Halter sind daher selbst dafür verantwortlich, die Anzeige vollständig vorzunehmen.

Besonders angesprochen sind Halter von Hunden, die vor dem 1. Juli 2024 geboren wurden und bislang nicht unter die frühere Regelung gefallen sind. In diesen Fällen sollte überprüft werden, ob die erforderliche Anzeige bereits erfolgt ist.

Wer unsicher ist, kann sich telefonisch beim Ordnungsamt der Stadt Senftenberg unter 03573/70-224 informieren. 

 

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