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Hochwasser

Hochwasser gehören zu den natürlichen Naturereignissen. Die Stärke des Niederschlags, die Eigenschaften des Einzugsgebietes und die Besonderheiten des Flusses bedingen in der Regel die Entstehung von Hochwasser.

Aktuelle Hochwasserinformationen für das Stadtgebiet Senftenberg

Derzeit liegen hier keine Informationen zu einem Hochwasser der Schwarzen Elster vor. Hier erhalten Sie im Hochwasserfall weitere Informationen.

Wann genau spricht man von Hochwasser?

Das Ausmaß, die Hochwasserrisiken sowie die vorzunehmenden Maßnahmen werden an den Pegelständen und den damit verbundenen Alarmstufen gemessen.

Aufgrund eines fehlenden Pegels ergibt sich für die Flussabschnitte im Zuständigkeitsbereich der Stadt Senftenberg eine besondere Situation. Nicht jede Brandenburger Stadt verfügt über einen eigenen Pegel, welcher von der zuständigen Behörde für die Deichverteidigungsanlagen entlang der Schwarzen Elster bewirtschaftet wird. Daher muss die Stadt Senftenberg zwei Pegelstände zur Beurteilung einer Hochwassersituation heranziehen - wobei dem Pegelstand im sächsischen Neuwiese mehr Bedeutung zukommt. Nach der sächsischen Landesgrenze befindet sich der erste Brandenburger Pegel an der Schwarzen Elster erst in Biehlen. Dieser Pegel hat für die Stadt Senftenberg weniger Bedeutung, da an dieser Stelle das Hochwasser gegebenenfalls bereits durch das Senftenberger Stadtgebiet geflossen ist.

Die Alarmstufen, welche aufgrund von Pegeln ausgerufen werden und die Zuständigkeiten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Einen Überblick dazu erhalten Sie hier:

Alarm-stufen Maßnahmen Pegel Neuwiese (Sachsen) Richtwasserstände in cm Pegel Biehlen (Brandenburg) Richtwasserstände in cm
A1 Meldedienst 190 240
A2 Kontrolldienst 230 280
A3 Wachdienst 310 320
A4 Hochwasserabwehr 330 360

Zuständig für Hochwasserstandsmeldungen sind die jeweiligen Landesämter. Weitere Informationen und die aktuellen Pegelstände erhalten Sie auch über die Links in der Randbox. Im Land Brandenburg wird erst ab der Alarmstufe 4 der Katastrophenfall durch die zuständige Behörde ausgerufen. Zuständig hierfür ist die Katastrophenschutzbehörde - der Landkreis Oberspreewald-Lausitz. Alle Maßnahmen obliegen im Katastrophenfall dann dieser Behörde. Im Übrigen ist die Stadt Senftenberg als örtlich zuständige Ordnungsbehörde für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zuständig.

Hochwasser der Schwarzen Elster im Einzugsgebiet der Stadt Senftenberg

Die Schwarze Elster führte in der Vergangenheit in zeitlich größeren Abständen immer wieder Hochwasser - ohne dabei gefährlich oder große Schäden verursachend über die Deiche im Stadtgebiet der Stadt Senftenberg zu treten. In den vergangenen Jahren stieg allerdings die Häufigkeit dieses Naturereignisses auch für den Zuständigkeitsbereich der Stadt Senftenberg. Zuletzt führte die Schwarze Elster in den Jahren 2010, 2012 und 2013 besorgniserregend Hochwasser, welches jedoch - mit Ausnahme kleinerer Deichschäden - ohne größere Auswirkungen für die Senftenberger Bevölkerung blieb.

 
 

Welche Hochwasserrisiken bestehen für das Einzugsgebiet der Stadt Senftenberg?

Bis zum 22. Dezember 2013 waren gem. Artikel 6 HWRM-RL (§ 74 Abs. 6 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)) durch die Mitgliedsstaaten Gefahren- und Risikokarten zu erarbeiten, aus denen sich wichtige Handlungsempfehlungen ableiten (u. a. im Hinblick auf die Gefahrenabwehr, den Katastrophenschutz, die Kommunal- und Regionalplanung, notwendige Eigenvorsorge) lassen.

Dabei sind in den Gefahrenkarten diejenigen Gebiete blau eingefärbt dargestellt, die bei bestimmten Hochwasserereignissen überflutet werden. Im Land Brandenburg sind folgende Szenarien dargestellt:

  • Extremereignis; Für dieses Szenario wird im Land Brandenburg ein außergewöhnliches Hochwasser ohne das Vorhandensein von Hochwasserschutzanlagen simuliert. Es sind extreme Überschwemmungen abgebildet, welche sich z. B. in Folge eines Deichversagens ergeben können.
  • Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren (Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit)
  • Hochwasser mit einem Wiederkehrintervall von 10 oder 20 Jahren (Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit)

Die Gefahrenkarten enthalten daneben Angaben zur Wassertiefe.

Die Risikokarten wiederum geben Auskunft über die möglichen hochwasserbedingten nachteiligen Folgen der oben genannten Hochwasserereignisse. Dazu erfolgte eine Verschneidung der überfluteten Flächen aus den Gefahrenkarten mit Landnutzungsdaten, insbesondere der Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, der Art der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem potenziell betroffenen Gebiet, Anlagen mit hohen Schadstoffpotenzial für die Umwelt (IED/IVU-Anlagen, die im Falle der Überflutung unbeabsichtigte Umweltverschmutzungen verursachen können) und potenziell betroffene Schutzgebiete (z. B. Trinkwasserschutzgebiete, Badegewässer) sowie weiteren risikorelevanten Informationen.

Sind wir alle für den Hochwasserfall gut vorbereitet?

Die Stadt Senftenberg ist im gesamten Zuständigkeitsbereich durch Deichverteidigungsanlagen vor Hochwasser der Schwarzen Elster geschützt. Diese Deichverteidigungsanlagen zählen zum technischen Hochwasserschutz und werden vom Landesamt für Umwelt bewirtschaftet. Im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes findet regelmäßig mindestens einmal jährlich eine Deich- und Gewässerschau mit allen zuständigen Behörden statt. Im Rahmen dieser Deichschau werden die einzelne Flussabschnitte und insbesondere Schwerpunkte hinsichtlich der Beschaffenheit und des Zustandes der Deiche sowie des Flussgewässers vor Ort begutachtet und gegebenenfalls Maßnahmen wie beispielsweise Deichreparaturen und -sanierungen aber auch Grünpflegemaßnahmen am Gewässer besprochen.

Unabhängig davon hält die Stadt Senftenberg eine begrenzte Anzahl an Sandsäcken und Sand vor, um im Ernstfall schnell und effektiv kleinere Schadstellen am Deich vorübergehend abzudichten. Alarmierungspläne und Handlungsabläufe im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz sind erstellt und werden stetig aktualisiert. Die Zusammenarbeit mit den Fachleuten der zuständigen Ämter wie dem Sachgebiet Rettungdienst, Brand- und Katastrophenschutz sowie der unteren Wasserschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und dem Landesamt für Umwelt ist eng und wird stetig optimiert.

 

Trotz aller Vorsorgen bleibt immer ein Restrisiko. Absolute Sicherheit kann die Stadt Senftenberg nicht gewährleisten. Aus diesem Grund spielt Ihre persönliche Notfallvorsorge eine entscheidende Rolle. Im Ernstfall geht Menschenrettung immer der Erhaltung von Sachwerten vor! Wie Sie sich und Ihr Eigentum im Hochwasserfall schützen können und wie Sie sich verhalten sollten, erfahren Sie im Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen “Katastrophen-Alarm“!