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Fundmunition - Die Gefahr aus der Vergangenheit!

Immer wieder wird über gefundene Kampfmittel aus dem 2. Weltkrieg in unserer Region berichtet. Das Land Brandenburg und auch unsere Region waren von den Kampfhandlungen des 2. Weltkrieges stark betroffen.

Schätzungsweise 360.000 Hektar der Gesamtoberfläche des Landes Brandenburg gelten immer noch durch Kriegseinwirkungen als belastet. Eine Übersicht zu der Verteilung der mit Kriegsmunition belasteten Regionen im Land Brandenburg finden Sie auf der Belastungskarte des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. 

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Senftenberg wurde zuletzt am 23. Oktober 1996 bei Erdarbeiten in der Laugkstraße eine scharfe 50 Kilogramm-Fliegerbombe deutschen Fabrikats mit russischem Allseitaufschlagzünder gefunden. Bevor das gefährliche Geschoss entschärft werden konnte, mussten damals 2000 Senftenberger im Umkreis von 300 Metern evakuiert werden. Hier können Sie noch einmal den Zeitungsartikel der Lausitzer Rundschau vom 24. Oktober 1996 nachlesen...

Woran erkennen Sie Blindgänger oder Bomben?

Als Kampfmittel werden gewahrsamlos gewordene zur Kriegsführung bestimmte oder ehemals bestimmte Munition oder Munitionsteile (insbesondere Gewehrpatronen, Granaten, Bomben, Minen, Zünder, Spreng- und Zündmittel), bei denen nicht ausgeschlossen ist, dass sie

  • Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückstände bestehen oder
  • Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandstoffe, Reizstoffe oder Rückstände oder Zerfallsprodukte dieser Stoffe enthalten,

bezeichnet (Definition Kampfmittelverordnung für das Land Brandenburg).

Die gefundenen Munitionsstücke sind vom Laien oftmals nicht auf den ersten Blick zu erkennen, da diese mit Rost und Erde verkrustet sind. Häufig werden diese Blindgänger/ Bomben daher für normalen Schrott gehalten. Durch Unkenntnis, Neugier und Unterschätzung der Wirkung passieren immer wieder Unfälle, die im schlimmsten Fall tödlich enden können.

Die Fachleute des Kampfmittelbeseitigungsdienstes nutzen viele Möglichkeiten, um die Bevölkerung über Fundmunition, deren Gefahren und das richtige Verhalten zu informieren!

Nicht nur der Bürgermeister der Stadt Senftenberg sondern viele interessierte Bürgerinnen und Bürger schauten beispielsweise am 14. Juli 2015 während des Tages der offenen Tür der Polizeiwache Senftenberg am Informationsstand des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vorbei.

Wie sollten Sie sich beim Auffinden von Munition verhalten?

Auch wenn Sie zweifeln und sich nicht sicher sind, ob es sich tatsächlich um gefundene Kriegsmunition oder Teile von Kriegsmunition handelt, sind folgende Hinweise unbedingt zu beachten:

  • Alle Kampfmittel sind lebensgefährlich! Die Größe und die Form der Kampfmittel haben keine Aussagekraft über deren Gefahrenpotenzial.
  • Berühren Sie die gefundenen Gegenstände nicht und lassen Sie diese liegen.
  • Warnen Sie andere und markieren Sie die Fundstelle mit Ihren vorhandenen Möglichkeiten sichtbar.
  • Informieren Sie - auch bei Verdachtsfällen - sofort das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei über den Notruf 110!
  • Bitte verbleiben Sie bis zum Eintreffen der Ordnungsbehörde in der Nähe des Fundortes.

Was ist auf Baustellen zu beachten?

Beim Fund von Kampfmitteln bei Erdarbeiten auf Baustellen sowie in der Forst- und Landwirtschaft sollte wie folgt gehandelt werden:

  • Die Arbeiten am Fundort sind sofort einzustellen und alle Personen müssen den Fundort sofort verlassen.
  • Die Fundstelle ist zu kennzeichnen und durch Absperrung zu sichern.
  • Alle Erschütterungen sind zu vermeiden.
  • Wurden Kampfmittel mit der Hand aufgenommen, sind diese vorsichtig abzulegen. Auf keinen Fall werfen!
  • Wurden Kampfmittel bereits von einem Greifer erfasst, so sind sie in der jeweiligen Lage zu belassen und die Maschinen sind sofort abzustellen.
  • Wurden sie bereits angehoben, ist der Korb in seiner Lage nicht mehr zu verändern.
  • Wird die Munition erst festgestellt, nachdem sie bereits auf ein Fahrzeug verladen worden ist, darf sie keinesfalls weiter transportiert werden. Das Fahrzeug hat an seinem Standort zu verbleiben und der Motor ist abzustellen.
  • Die Fundstelle ist zu markieren, abzusperren und das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei sind sofort zu informieren!
  • Bitte verbleiben Sie bis zum Eintreffen der Ordnungsbehörde in der Nähe des Fundortes.

Auch Kinder müssen Bescheid wissen...

Besonders wichtig ist auch die Information der/Ihrer Kinder, denn nicht selten sind es diejenigen, die im Spiel oder auf ihren Streifzügen durch die Umgebung auf diese ihnen unbekannten "Objekte" aufmerksam werden. Die natürliche kindliche Neugier könnte dann zur Gefahr werden. 

Daher sollten Sie - Eltern, Erzieher und Lehrer - Kinder mit dem Thema vertraut machen, über die Gefahren aufklären und regelmäßig über die richtige Verhaltensweise informieren.