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Lärmaktionsplanung

Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.

Das Hauptziel der Planung ist eine höhere Lebensqualität in den Städten. Konkret geht es darum, potenziell gesundheitsgefährdende Lärmbelastungen zu vermeiden, Belästigungen zu verringern und den Bewohnern der Städte einen ungestörten Schlaf zu ermöglichen.

Grundlagen

In Deutschland wird über die Hälfte der Menschen durch Lärm belästigt. Der Straßenverkehrslärm ist eine der Hauptursachen. Eisenbahnverkehrslärm, Fluglärm, Wohn- und Freizeitlärm sowie Gewerbelärm sind weitere Hauptlärmquellen.

Gesetzliche Regelungen

Grundlage der Lärmaktionsplanung ist die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie). Diese wurde 2005 in nationales Recht im Bundesimmissionsschutzgesetz § 47 a-f und in der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) umgesetzt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Die Lärmaktionsplanung ist aller 5 Jahre fortzuschreiben.

Die Lärmaktionsplanung erfolgt an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr bzw. > 8.000 Kraftfahrzeugen pro Tag.

Eisenbahnverkehrs-, Gewerbe- und Fluglärm sind nicht Bestandteil dieser Lärmaktionspläne.

Auslösekriterium für die Lärmaktionsplanung ist ein Mittelungspegel von > 65 dB(A) für den Tagwert und > 55 dB(A) für den Nachtwert. Diese entsprechen den empfohlenen Prüfwerten des Landes Brandenburg, an denen eine Beeinträchtigung der Gesundheit auftreten kann.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung. Die Maßnahmen gelten als Empfehlungen für das Handeln der zuständigen Behörden.

Grundlage der Lärmaktionsplanung bilden Lärmkarten, die die Lärmbelastung beschreiben. Aus diesen werden nach der Bestandsanalyse Maßnahmen zur Minderung des Umgebungslärmes abgeleitet um die Umweltqualität zu erhalten und zu verbessern. Außerdem soll die Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seinen Auswirkungen informiert  und beteiligt werden.

Lärmkartierung

Die Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über
3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (> 8.000 Kraftfahrzeuge pro Monat) erfolgt durch das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU). Das Verkehrsaufkommen bildet die Grundlage für die Lärmbelastung.

Wird Lärm gerechnet oder gemessen?

Lärmpegel werden als Jahresmittelwert berechnet. Das hat gegenüber Messungen den Vorteil, dass Verzerrungen durch momentane Ereignisse wie Witterungseinflüsse ausgeschlossen werden. Um alle diese Einflüsse angemessen zu berücksichtigen, müssten die Messungen über einen langen Zeitraum erfolgen. Ein Messgerät kann auch nicht die verschiedenen Lärmquellenarten einzeln messen. Es würde also den Lärm genauso erfassen wie das Vogelgezwitscher am Morgen. Schließlich erlauben Berechnungen eine Wirkungsprognose für geplante Maßnahmen, bevor diese realisiert werden. So wird sichergestellt, dass nur tatsächlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden.

Aus diesen Gründen sind Rechenverfahren zwingend vorgeschrieben. Sie sind so konzipiert, dass in fast allen Fällen die Ergebnisse von Messungen unter denen von Berechnungen liegen. Es wird also grundsätzlich zu Gunsten der Lärmbetroffenen gerechnet.

Was sind "Lärmkarten"?

Lärmkarten stellen die Lärmbelastung der Bevölkerung grafisch und flächenhaft dar. Die Lärmbelastung wird über eine Lärmausbreitungsrechnung ermittelt. Darin werden neben den Lärmquellen auch Daten über die Bebauung und andere Hindernisse sowie über das natürliche Gelände berücksichtigt.

Die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) legt fest, welche Ergebnisse im Rahmen der Kartierung ermittelt und an die Europäische Kommission sowie die Öffentlichkeit weitergeleitet werden sollen.

Im Rahmen der Lärmkartierung wurden für Senftenberg die Straßen mit Verkehrsstärken von mehr als 8.000 Kfz/Tag untersucht und für diese Abschnitte die Anzahl der belasteten Menschen bestimmt.

Mit welchen Kenngrößen wird der Lärm beschrieben?

Damit die Lärmkarten europaweit verglichen werden können, werden LDEN (Level Day, Evening, Night) und LNight als einheitliche Kenngrößen für die Geräuschimmissionen verwendet.

Beim LDEN handelt es sich um einen gemittelten Schalldruckpegel über den gesamten 24-stündigen Tag mit Gewichtungsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit (Evening, 18 bis 22 Uhr) und 10 dB(A) für die acht-stündige Nachtzeit (Night, 22 bis 6 Uhr). Der LDEN ist ein Indikator für die Lärmbelästigung.

Der LNight ist ein gemittelter Schalldruckpegel über die achtstündige Nachtzeit (22 bis 6 Uhr), mit dessen Hilfe Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können.

Lärmaktionsplanung in Senftenberg

Lärmaktionsplanungen für Senftenberg werden bereits seit 2008 erarbeitet:
  • 2008: 1. Stufe gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie für Verkehrsaufkommen über 6 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr bzw. 16.000 Kraftfahrzeuge pro Tag
  • 2013: 2. Stufe gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie für Verkehrsaufkommen über 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr bzw. 8.000 Kraftfahrzeuge pro Tag und Haupteisenbahnstrecken.

Das Eisenbahn-Bundesamt ist seit 2015 für die Lärmaktionsplanung an den durch Haupteisenbahnstrecken ist zuständig.

Die Lärmaktionsplanung ist ab 2013 auf Grund der gesetzlichen Regelungen aller 5 Jahre zu überarbeiten und fortzuschreiben. Bestandteil der Lärmaktionsplanung 2018 ist deshalb für Senftenberg die Lärmkartierung des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und die Lärmaktionsplanung der Stadt Senftenberg aus dem Jahr 2013.

Folgende Hauptverkehrsstraßen sind von der Lärmaktionsplanung betroffen:

  • B 96/169 in Senftenberg, Ortsteil Sedlitz
  • Bahnhofstraße in Senftenberg
  • Westpromenade in Senftenberg
  • Ringstraße in Senftenberg
  • Ernst-Thälmann-Straße in Senftenberg von Ringstraße bis Briesker Straße
  • Briesker Straße in Senftenberg und Senftenberg, Ortsteil Brieske
  • Wilhelm-Pieck-Straße in Senftenberg
  • Straße des Bergmanns in Senftenberg
  • Klettwitzer Straße in Senftenberg  
  • Grünstraße (Tankstelle) in Senftenberg

Lärmkartierung für Senftenberg

Maßnahmen zur Lärmminderung

Der städtische Lärmaktionsplan verfolgt verschiedene, sich ergänzende Strategien:

  • Der Verkehrslärm kann langfristig vermieden werden, beispielsweise durch die Schaffung von verkehrssparsamen Siedlungsstrukturen und durch die Stärkung des sogenannten Umweltverbundes (Bus/ Bahn, Fuß- und Radverkehr).
  • Die verbleibenden Kfz-Verkehre können kurz- und mittelfristig verträglicher abgewickelt werden, beispielsweise durch neue Fahrbahnen, Fahrbahnsanierung, Straßenraumgestaltung, Kreisverkehre oder niedrigere Geschwindigkeiten.
  • Schließlich kommt in besonders hoch belasteten Bereichen baulicher Schallschutz in Frage, wie Lärmschutzwände oder Lärmschutzfenster.
  • In Aktionsplänen wird auch eine räumliche Verlagerung von Verkehren in andere (weniger sensible) Straßen geprüft.

Was versteht man unter "ruhigen Gebieten"?

Neben der Minderung von hohen Lärmbelastungen nennt die EG-Umgebungslärmrichtlinie auch die Identifizierung so genannter ruhiger Gebiete. Mit der Festlegung von ruhigen Gebieten sollen diese Bereiche durch entsprechende Maßnahmen gegen eine Zunahme des dortigen Lärms geschützt werden. Als ruhige Gebiete können Bereiche gelten, die im Vergleich zu ihrer Umgebung eine geringe Lärmbelastung aufweisen und die von Senftenberger Bürger/innen als Erholungsort empfunden werden.

Was kann Jeder selbst tun?

Auch jeder Einzelne kann durch sein eigenes Verhalten zu einer Lärmsenkung beitragen:

  • Eine langsamere und stetige Fahrweise trägt durch geringere Abroll- und Motorgeräusche zur Lärmminderung bei (und spart Benzin!).
  • Jeder Autofahrer kann sein Auto mit lärmarmen Reifen leiser machen. Wer auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Fahrrad umsteigt, verringert den Verkehrslärm insgesamt.