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Konzeptionen

Wie soll sich Senftenberg in Zukunft entwickeln? Was sind die nächsten größeren Vorhaben der Stadt? Wie soll das Ganze in die Tat umgesetzt werden? Auf diese Fragen liefert die Seite "Konzeptionen" Antworten.

Hier finden Sie alles Wissenswerte über die Integrierte Stadtentwicklung, den integrierten Verkehrsentwicklungs- und Lärmaktionsplan sowie über das Energiekonzept der Stadt.

Lärmaktionsplan
© fotodo/fotolia.com
Lärmaktionspläne sollen eine Lärmminderung in besonders belasteten Gebieten erreichen. Dazu können die Gemeinden in den Plänen bestimmte Maßnahmen festlegen und Prioritäten für deren Realisierung setzen.

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Konzeptionen_Erholungsort_Vorschau
Auf dem Weg zum staatlich anerkannten Erholungsort. Gemeinsam mit touristischen Leistungsträgern, Unternehmen und Institutionen wurde das Erholungs­ort­entwicklungs­konzept fertig gestellt.

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Energiekonzept
© Coloures-pic/Fotolia/#74528691

Im August 2012 startete die Erstellung des Kommunalen Energiekonzeptes für die Stadt Senftenberg. Das Kommunale Energiekonzept der Stadt Senftenberg dient dazu, energetische und Klimaschutzüberlegungen in die Stadtentwicklung zu integrieren. Das Energiekonzept liegt vor und das Leitbild „Energetische Zukunft Senftenberg 2030“ wurde am 04.12.2013 durch die Stadtverordnetenversammlung (SVV) beschlossen.

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Schule Fotolia 23146438
2019 haben die Senftenberger Stadtverordneten grünes Licht für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gegeben. Sie bezieht sich auf den Planungszeitraum Schuljahr 2019/ 20 bis Schuljahr 2024/ 25.

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Sporthalle Grundschule am See Foto D. Winkler
60 Senftenberger Sportvereine und 40 Senftenberger Sportgruppen begeisterten im Jahr 2015 4.875 Mitglieder, darunter 1.458 Mitglieder unter 18 Jahren, für aktiven Freizeit- und Leistungssport.

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Waldfriedhof
Seit mehreren Jahren zeichnet sich ein Wandel der Bestattungskultur ab. Die Entwicklung von der Erdbestattung zur Urnenbeisetzung, die finanzielle Belastung und die Mobilität der Angehörigen führen zu einer Nachfrage an Bestattungsformen, die vor allem durch weniger Flächen- und Pflegeaufwand gekennzeichnet sind.

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Einsatz der Feuerwehr Senftenberg - Brand eines Holzhaufens

Gemäß § 3 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz am 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 206), haben die amtsfreien Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz und in der örtlichen Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten.

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