Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird für den Bezug einer geförderten bzw. mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnung benötigt. Im WBS werden Aussagen über die Haushaltsgröße, die Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) bzw. Überschreitung bis zu 60 Prozent sowie zur angemessenen Wohnungsgröße getroffen.
Unterlagen/Dokumente
- alle einkommensrelevanten Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis
- Exposé für Wohnraum
Formulare
Steuern/Gebühren
je Wohnberechtigungsschein 15,00 Euro
Rechtliche Grundlagen
WoBindG - Wohnungsbindungsgesetz