Wohnung anmelden
Wer eine Wohnung in Senftenberg oder in einem Ortsteil bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen persönlich bei der Meldebehörde anzumelden.
Dies gilt gleichermaßen für eine Hauptwohnung als auch für eine Nebenwohnung.
Neugeborene, die in die Wohnung der Eltern aufgenommen werden, werden durch das beurkundende Standesamt angemeldet. Beziehen mehrere Familienmitglieder zeitgleich eine gemeinsame Wohnung, kann ein Erwachsener die Meldung für alle Familienmitglieder vornehmen. Eine Ummeldung innerhalb des Zuständigkeitsgebietes kann durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Unterlagen/Dokumente
- Personalausweis
- Reisepass
- Kinderreisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- bei Personen ohne Dokumente eine Personenstandsurkunde
- evtl. Ummeldevollmacht
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 4.4 MB, 28.03.2024)
Ummeldung mit Vollmacht (PDF, 2.5 MB, 28.03.2024)
Zustimmung zum Wechsel des Hauptwohnsitzes eines Minderjährigen (PDF, 3.1 MB, 28.03.2024)
Steuern/Gebühren
Rechtliche Grundlagen
BMG - Bundesmeldegesetz