Wohnung abmelden
Wer aus einer Wohnung in Senftenberg oder einem der Ortsteile auszieht ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde abzumelden (Wegzug ins Ausland, Wohnungslosigkeit).
Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug erfolgen. Die Abmeldung muss der Meldepflichtige persönlich unter Vorlage der Dokumente vornehmen.
Für die Abmeldung einer Nebenwohnung ist die Vorsprache bei der Meldebehörde der Hauptwohnung nötig.
Unterlagen/Dokumente
- Personalausweis
- Reisepass
Formulare
Zustimmung zum Wechsel des Hauptwohnsitzes eines Minderjährigen (PDF, 3.1 MB, 19.04.2024)