Winterdienst beanstanden
In der gültigen Straßenreinigungsssatzung ist festgelegt, wo und wie von der Stadt bzw. den Anliegern der Winterdienst durchgeführt wird.
Sollte der von der Stadt beauftragte Winterdienst nicht ordnungsgemäß erfolgen, können Sie dies direkt dem Straßen- und Tiefbauamt (per E-Mail oder telefonisch) melden.