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Was erledige ich wo?

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Winterdienst beanstanden

In der gültigen Straßenreinigungsssatzung ist festgelegt, wo und wie von der Stadt bzw. den Anliegern der Winterdienst durchgeführt wird.

Sollte der von der Stadt beauftragte Winterdienst nicht ordnungsgemäß erfolgen, können Sie dies direkt dem Straßen- und Tiefbauamt (per E-Mail oder telefonisch) melden.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BbgStrG- Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenreinigungssatzung

Straßenreinigungsgebührensatzung