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Wählerverzeichnis einsehen

Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, während der Offenlegungszeit die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

Zur Überprüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben wahlberechtigte Personen nur dann das Recht, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei

Rechtliche Grundlagen

BWG - Bundeswahlgesetz                                                              

BWO - Bundeswahlordnung

BbgLWahlG - Brandenburgisches Landeswahlgesetz                   

BbgLWahlV - Brandenburgische Landeswahlverordnung

BbgKWahlG - Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz            

BbgKWahlV - Brandenburgische Kommunalwahlverordnung