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Wählbarkeitsbescheinigung beantragen

Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlags nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen, also wählbar sind. Eine Wählbarkeitsbescheinigung erhalten Sie gegen Vorlage eines Personaldokuments bei der Meldebehörde der Stadt Senftenberg. Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, erteilen Sie bitte einer Person Ihres Vertrauens eine entsprechende Vollmacht zur Einholung der Bescheinigung.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis

Formulare

keine

Steuern/Gebühren

keine

Rechtliche Grundlagen

BWahlG - Bundeswahlgesetz

BWO - Bundeswahlordnung

BbgLWahlG - Brandenburgisches Landeswahlgesetz

BbgLWahlV- Brandenburgische Landeswahlverordnung

BbgKWahlG - Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz

BbgKWahlV - Brandenburgische Kommunalwahlverordnung