Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Verwarnungsgeld/Bußgeld bezahlen

Bei einem festgestellten Parkverstoß hinterlässt die Politesse einen Hinweiszettel am Fahrzeug. Zur Sache können Sie sich mündlich oder schriftlich äußern. Das Verwarnungsgeld kann auch sofort oder nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung eingezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Äußerung oder Zahlung des Verwarnungsgeldes unbedingt das Akten- und/oder Kennzeichen des Fahrzeuges anzugeben ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen vom Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erteilt werden. Ein entsprechender Antrag ist im Ordnungsamt der Stadt Senftenberg erhältlich.

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Verwarnungsgeld bzw. Geldbuße nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, Auslagen und Gebühren gemäß § 107 OWiG

Rechtliche Grundlagen

StVO - Straßenverkehrsordnung

StVG - Straßenverkehrsgesetz

OWiG - Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

BKatV - Bußgeldkatalog-Verordnung