Verwarnungsgeld/Bußgeld bezahlen
Bei einem festgestellten Parkverstoß hinterlässt die Politesse einen Hinweiszettel am Fahrzeug. Zur Sache können Sie sich mündlich oder schriftlich äußern. Das Verwarnungsgeld kann auch sofort oder nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung eingezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Äußerung oder Zahlung des Verwarnungsgeldes unbedingt das Akten- und/oder Kennzeichen des Fahrzeuges anzugeben ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen vom Straßenverkehrsamt des Landkreises Oberspreewald-Lausitz erteilt werden. Ein entsprechender Antrag ist im Ordnungsamt der Stadt Senftenberg erhältlich.