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Urkunde aus dem Sterberegister beantragen

Beim Standesamt Senftenberg sind alle Sterbefälle beurkundet worden, die in Senftenberg oder in einem Ortsteil eingetreten sind.

Aus den Sterberegistern können verschiedene Urkunden ausgestellt werden:

  • Sterbeurkunde
  • Abschrift aus dem Sterbeeintrag
  • beglaubigter Sterberegisterausdruck
  • mehrsprachige Urkunden

Antragsberechtigt sind der Ehegatte/Lebenspartner des Verstorbenen, dessen Vorfahren und dessen Abkömmlinge. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung glaubhaft machen.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

formloser Antrag (persönlich, schriftlich oder telefonisch)

Steuern/Gebühren

10,00 Euro, für jedes weitere Exemplar 5,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

PStV - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern