Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Urkunde aus dem Eheregister beantragen

Beim Standesamt Senftenberg sind alle Eheschließungen beurkundet worden, die in Senftenberg oder in einem Ortsteil standesamtlich vollzogen wurden.

Aus dem Eheregister können verschiedene Urkunden ausgestellt werden:

  • Eheurkunde
  • Abschrift aus dem Heiratsbuch
  • beglaubigter Eheregisterausdruck
  • mehrsprachige Urkunden
  • Urkunden aus Niederschriften zur Eheschließung

Es können auch Urkunden aus Familienbüchern ausgestellt werden, die hier auf Antrag angelegt wurden.

Antragsberechtigt ist immer die Person, die die Ehe geschlossen hat, deren Ehegatte/Lebenspartner, deren Vorfahren und deren Abkömmlinge. Andere Personen müssen ihr rechtliches Interesse an der Urkundenausstellung glaubhaft machen.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

formloser Antrag (persönlich, schriftlich oder telefonisch)

Steuern/Gebühren

10,00 Euro, für jedes weitere Exemplar 5,00 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

PStV - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern