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Was erledige ich wo?

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Trauung im Ausland vollziehen

Wenn Sie sich für eine Trauung im Ausland interessieren, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Eheschließung informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen. Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland. Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis.

Nach der Eheschließung sollten Sie die Eheschließung beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Dazu muss eine internationale Eheurkunde oder die ausländische Urkunde mit einer entsprechenden Übersetzung vorgelegt werden. Deutsche Staatsangehörige können die im Ausland geschlossene Ehe im Eheregister des Wohnsitzstandesamts beurkunden lassen, um deutsche Eheurkunden zu erhalten (siehe Nachbeurkundung).

Unterlagen/Dokumente

Es werden keine Unterlagen/Dokumente benötigt.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

EGBGB - Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch (internationales Privatrecht)

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern