Trauung im Ausland vollziehen
Wenn Sie sich für eine Trauung im Ausland interessieren, sollten Sie sich rechtzeitig vor der Eheschließung informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen. Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland. Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis.
Nach der Eheschließung sollten Sie die Eheschließung beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Dazu muss eine internationale Eheurkunde oder die ausländische Urkunde mit einer entsprechenden Übersetzung vorgelegt werden. Deutsche Staatsangehörige können die im Ausland geschlossene Ehe im Eheregister des Wohnsitzstandesamts beurkunden lassen, um deutsche Eheurkunden zu erhalten (siehe Nachbeurkundung).