Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt zwei Funktionen:
- sie ist eine Bestätigung der Stadt Senftenberg, ob die Firma oder die Person in Senftenberg steuerlich geführt wird
- mit ihr können sich Firmen oder Personen bestätigen lassen, dass sie ihre Gewerbesteuern und/oder Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Gebühren für Gewässerunterhaltung, Straßenreinigung, Niederschlagswasser) bisher immer fristgerecht gezahlt haben
Unterlagen/Dokumente
- Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides
- Grund der Beantragung