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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen

Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erfüllt zwei Funktionen:

  • sie ist eine Bestätigung der Stadt Senftenberg, ob die Firma oder die Person in Senftenberg steuerlich geführt wird
  • mit ihr können sich Firmen oder Personen bestätigen lassen, dass sie ihre Gewerbesteuern und/oder Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Gebühren für Gewässerunterhaltung, Straßenreinigung, Niederschlagswasser) bisher immer fristgerecht gezahlt haben

Unterlagen/Dokumente

  • Kassenzeichen des Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenbescheides
  • Grund der Beantragung

Formulare

formloser Antrag (persönlich, schriftlich oder telefonisch)

Steuern/Gebühren

10,00 Euro (zzgl. Porto)

Rechtliche Grundlagen

Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)