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Sterbefall beurkunden lassen

Ein Sterbefall wird beim Standesamt Senftenberg beurkundet, wenn die Person in Senftenberg oder in einem Ortsteil verstorben ist.

Die Sterbefallanzeige ist spätestens am dritten Werktag durch die nächsten Angehörigen zu erstatten. In der Regel übernimmt dies der beauftragte und bevollmächtigte Bestatter. Ist die Person in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen usw. verstorben, erfolgt die Anzeige schriftlich durch die Einrichtung.

Zur Beurkundung des Sterbefalles müssen Dokumente vorliegen, die den vollständigen und richtigen Namen, den Familienstand und die gegenwärtige Anschrift nachweisen. Die übrigen zur Beurkundung des Sterbefalls notwendigen Angaben (z. B. Informationen zu Angehörigen, Beruf des Verstorbenen, Religionszugehörigkeit usw.) erfragt der Bestatter in einem persönlichen Gespräch mit den Angehörigen. Er legt dem zuständigen Standesbeamten auch die weiteren notwendigen Unterlagen (z. B. Totenschein) vor.

Unterlagen/Dokumente

  • Dokument (Personalausweis, Reisepass mit Meldebescheinigung, Nachweis über Befreiung von der Ausweispflicht)
  • Nachweis zum Familienstand (Personenstandsurkunden, Scheidungssurteil)
  • Totenschein
  • ggf. schriftliche Sterbefallanzeige
  • ggf. Vollmacht des Bestatters

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

  • die Beurkundung ist gebührenfrei
  • die Erstellung der Sterbeurkunden ist gebührenpflichtig: 10,00 Euro
  • für jedes weitere Exemplar: 5,00 Euro
  • für bestimmte Zwecke gebührenfrei (z. B. Rente)

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

PStV - Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern