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Reisegewerbe beantragen

Personen, die ein Reisegewerbe betreiben, sind die sogenannten ''fliegenden Händler'' oder Standinhaber auf Privatmärkten/Flohmärkten.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis, und zwar die Reisegewerbekarte.

Die Erlaubnis kann beim Ordnungsamt der Stadt Senftenberg beantragt werden, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Firmensitz in Senftenberg oder in den Ortsteilen haben.

Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Bundesgebiet. Sie ist personengebunden und nicht übertragbar.

Unterlagen/Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (beantragen Sie im Gewerbeamt)
  • Führungszeugnis (beantragen Sie bei dem für Sie zuständigen Einwohnermeldeamt)
  • Auskunft in Steuersachen (erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Finanzamt)
  • aktuelles Lichtbild

Formulare

Antrag - Reisegewerbekarte

Steuern/Gebühren

Gebührenrahmen: von 40 bis 500 Euro

Rechtliche Grundlagen

GewO - Gewerbeordnung

MWEGebO - Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Energie