Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Personalausweis beantragen

Die Pflicht zum Besitz eines Personalausweises gilt ab dem vollendeten 16. Lebensjahr für alle meldepflichtigen Deutschen, die nicht im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind.

Der Ausweis muss persönlich in der Personalausweisbehörde beantragt werden. Sofern für einen Personalausweispflichtigen ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenkreis die Antragstellung umfasst, hat dieser den Antrag in Anwesenheit des Betreuten zu stellen. Für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 16. Lebensjahr müssen die Sorgeberechtigten den Antrag in Anwesenheit des Kindes  bzw. Jugendlichen stellen.

Jede Person darf nur einen Personalausweis besitzen. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre, für alle Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Ein vorläufiger Personalausweis darf für maximal drei Monate ausgestellt werden.

Unterlagen/Dokumente

  • ein aktuelles Passbild (35 x 45 mm ohne Kopfbedeckung)
  • bereits vorhandener Personalausweis bzw. soweit vorhanden Kinderreisepass oder Reisepass
  • Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde (speziell bei Erstausstellung oder Verlust)
  • bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde
  • bei Eheschließung die Eheurkunde
  • bei Namensänderung die Namensänderungsurkunde
  • ggf. Nachweis der Sorge
  • ggf. Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

Formulare

Steuern/Gebühren

  • Neuausstellung eines Personalausweises für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
  • Neuausstellung eines Personalausweises für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr: 37,00 Euro
  • vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
  • Die Gebühr erhöht sich um 13 Euro, wenn auf Veranlassung der antragstellenden Person die Ausstellung eines Ausweises außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung eines Ausweises durch eine nicht zuständige Behörde erfolgt.
  • Die Änderung der Adresse bei Umzug erfolgt gebührenfrei.
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.

Rechtliche Grundlagen

PAuswG - Personalausweisgesetz

PAuswGebV - Personalausweisgebührenverordnung