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Namensänderung beantragen

Der Name einer Person kann sich aus ganz verschiedenen Gründen ändern. Zum Bespiel nach Eheschließung oder dem Eingehen einer Lebenspartnerschaft, nach Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft oder aufgrund einer Erklärung zum sogenannten Doppelnamen. Namensänderungen können sich auch bei Einbürgerung, Feststellung der Staatsangehörigkeit oder nach Rechtswahl ergeben. Namensänderungen für Kinder können nach Eheschließung der Eltern oder eines Elternteils erfolgen.

Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten und damit auch der Voraussetzungen, erkundigen Sie sich bitte gezielt beim Standesamt, ob Ihre gewünschte Namensänderung möglich ist und welche Unterlagen Sie dafür benötigen.

Unterlagen/Dokumente

Bitte informieren Sie sich im Standesamt, welche Unterlagen Sie zur Namenserklärung vorlegen müssen.

Formulare

Es werden keine Formulare benötigt.

Steuern/Gebühren

  • Erklärung zur Namensführung bei der Beurkundung (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft) gebührenfrei
  • nachträgliche Erklärung zur Namensführung: 30 Euro
  • Einbenennung oder Anschlusserklärung eines Kindes: 30 Euro
  • Angleichungserklärung: 21 Euro
  • Bescheinigung über Erklärung zur Namensführung: 10 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

BGB - Bürgerliches Gesetzbuch

EGBGB - Einführungsgesetz Bürgerliches Gesetzbuch

BVFG - Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern