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Nachbeurkundung beantragen

Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.

Hat ein Deutscher im Ausland eine Lebenspartnerschaft im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes begründet, so kann die Begründung der Lebenspartnerschaft auf Antrag im Lebenspartnerschaftsregister beurkundet werden.

Ist ein Deutscher im Ausland geboren oder gestorben, so kann der Personenstandsfall auf Antrag im Geburtenregister oder im Sterberegister beurkundet werden.

Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend. Damit können auch für im Ausland eingetretene Personenstandsfälle deutsche Personenstandsurkunden ausgestellt werden.

Unterlagen/Dokumente

Bitte informieren Sie sich im Standesamt, welche Unterlagen Sie zum Antrag auf Nachbeurkundung vorlegen müssen.

Formulare

Den Antrag erhalten Sie beim Standesamt.

Steuern/Gebühren

  • Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe/Lebenspartnerschaft: 85 Euro; wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich 25 Euro je ausländischem Recht
  • Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt: 80 Euro; wenn eine Adoption im Ausland zu prüfen ist, zusätzlich 60 Euro
  • Beurkundung eines Sterbefalls im Ausland: 60 Euro

Rechtliche Grundlagen

PStG - Personenstandsgesetz

PStV - Personenstandsverordnung

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern