Melderegisterauskunft (erweiterte) beantragen
Eine erweiterte Auskunft darf erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Dann dürfen zusätzlich zu den Daten der einfachen Auskunft folgende Angaben mitgeteilt werden:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Bei Anfragen zu Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, handelt es sich um eine Archivanfrage.
Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden, telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Die Auskunftserteilungen sind gebührenpflichtig.