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Melderegisterauskunft (erweiterte) beantragen

Eine erweiterte Auskunft darf erteilt werden, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen. Dann dürfen zusätzlich zu den Daten der einfachen Auskunft folgende Angaben mitgeteilt werden:

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort

Bei Anfragen zu Personen, die vor mehr als fünf Jahren verzogen oder verstorben sind, handelt es sich um eine Archivanfrage.

Die Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden, telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Die Auskunftserteilungen sind gebührenpflichtig.

Unterlagen/Dokumente

ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Formulare

formloser Antrag (persönlich oder schriftlich)

Steuern/Gebühren

je Auskunft 12 Euro

Rechtliche Grundlagen

BMG - Bundesmeldegesetz

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern