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Meldebescheinigung beantragen

Über Ihre Person können verschiedene Bescheinigungen aus dem Melderegister ausgestellt werden. Je nach Verwendungszweck können Sie einfache oder erweiterte Meldebescheinigungen (früher Aufenthaltsbescheinigung) erhalten.

Im Zusammenhang mit einem Meldevorgang erhalten Sie eine (gebührenfreie) Meldebestätigung.

Unterlagen/Dokumente

Personalausweis oder Reisepass

Formulare

formloser Antrag (persönlich oder schriftlich)

Steuern/Gebühren

  • 5 Euro je Bescheinigung
  • Für bestimmte Zwecke, z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, Elterngeld, erfolgt die Ausstellung gebührenfrei.

Rechtliche Grundlagen

BMG - Bundesmeldegesetz

GebOMI - Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern