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Kinderreisepass beantragen

Kinder benötigen für Auslandsreisen ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei deutschen Kindern verschiedene Möglichkeiten in Betracht:

Ein Kinderreisepass wird mit Lichtbild ausgestellt und ist ein Jahr gültig.

Die Beantragung eines Kinderreisepasses erfolgt auf förmlichen Antrag der Sorgeberechtigten, der in der Meldebehörde computergestützt erstellt wird. Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt bzw. dessen Kinderreisepass verlängert werden soll, muss bei der Beantragung anwesend sein.

Zuständig für Ausstellung und Verlängerung ist diejenige Passbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind mit seiner Hauptwohnung gemeldet ist.

Unterlagen/Dokumente

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • alter Kinderreisepass/Kinderausweis
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • ggf. Einbürgerungsurkunde des Kindes
  • ggf. Namensänderungsurkunde des Kindes
  • ggf. Zustimmung des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters
  • ggf. Nachweis der Sorge

Formulare

Steuern/Gebühren

  • Ausstellung: 13 Euro
  • Verlängerung/Aktualisierung: 6 Euro
  • Die Gebühren sind bei Antragstellung zu zahlen.

Rechtliche Grundlagen

PassG - Passgesetz

PassV - Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

PassVwV - Passverwaltungsvorschrift