Hundesteuer zahlen
Als Halter eines Hundes unterliegen Sie in der Stadt Senftenberg der Hundesteuerpflicht.
Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird.
Bei Welpen, die durch Geburt von einer bereits gehaltenen Hündin zuwachsen, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Welpe drei Monate alt wird.
Unterlagen/Dokumente
Bei Anmeldung:
- Anmeldevordruck
- Kopie des Kaufvertrages oder Name und Anschrift des Vorbesitzers oder des Tierheims oder Kopie des Impfpasses
Bei Abmeldung:
- Abmeldevordruck
- Hundesteuermarke
- Kopie des Kaufvertrages oder Name und Anschrift des Nachbesitzers oder des Tierheims oder Tötungsbescheinigung des Tierarztes (falls vorhanden)
Formulare
Steuern/Gebühren
Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund je Haushalt: 60 Euro
- für den zweiten Hund je Haushalt: 70 Euro
- für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt: 90 Euro
- für jeden gefährlichen Hund je Haushalt: 400 Euro
Rechtliche Grundlagen
Satzung der Stadt Senftenberg über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)