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Hundesteuer Festsetzung
[Nr.99102013002000 ]

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Gebühren

Die Hundesteuer beträgt jährlich:
- für den ersten Hund je Haushalt: 60,00 €
- für den zweiten Hund je Haushalt: 70,00 €
- für den dritten und jeden weiteren Hund je Haushalt: 90,00 €
- für jeden gefährlichen Hund je Haushalt: 400,00 €

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.